Ein Bezirksgericht im US-Bundesstaat Pennsylvania hat eine Privatklage gegen Google Street View abgewiesen. Die in Street View gezeigten Bilder des Hauses der Kläger verletze nicht deren Privatsphäre, so die Richter. Zudem habe keine konkrete Schädigung durch Google nachgewiesen werden können.
In seiner Klageschrift hatte das Ehepaar Aaron und Christine Boring aus Pittsburgh Google vorgeworfen, ihr in einer Privatstrasse gelegenes Haus ohne Erlaubnis fotografiert zu haben. Die Darstellung ihres Hauses in Street View stelle eine psychische Belastung dar und mindere den Wert der Immobilie. Daher hatten die Borings über 25.000 Dollar Schadenersatz gefordert.
Google hatte die Ansprüche des Ehepaares mit der Begründung ablehnt, es sei nicht verboten, Bilder von Privatstrassen anzufertigen. Außerdem gebe es in Zeiten von Satellitenfotos und Luftaufnahmen keinen umfassenden Schutz der Privatsphäre mehr.
Das Gericht begründete die Abweisung der Klage auch damit, dass das Ehepaar nicht das von Google auf seiner Website angebotene Verfahren genutzt habe, um das Bild ihres Hause aus dem Geodienst entfernen zu lassen. Damit hätten die Kläger freiwillig darauf verzichtet, den angeblich durch die Veröffentlichung verursachten Schaden zu minimieren.
Schon kurz nach der Einführung von Street View im Mai 2007 hatten Datenschützer Google dafür kritisiert, dass der Dienst auch Gesichter von Personen sowie Nummernschilder von Autos zeigt. Seit Mai 2008 anonymisiert der Suchanbieter Gesichter in Street View. In Großbritannien haben Datenschützer den Geodienst ohne Auflagen genehmigt, während Google in Deutschland allen Bürgern eine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Veröffentlichung bestimmter Bilder einräumen muss. Außerdem dürfen hierzulande keine Hausnummern abgebildet werden.
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