6. chmod
Wer darf was? Ohne chmod wären Linux-Administration und -Sicherheit kaum zu bewältigen. Allein wenn ein Shellscript nicht mit chmod u+x Dateiname ausführbar zu machen wäre! Aber natürlich geht es nicht nur darum, eine Datei ausführbar zu machen. Viele Web-Tools benötigen zuerst einmal gewisse Rechte, damit sie sich überhaupt installieren lassen. Dazu wird der Befehl chmod -R 666 Verzeichnis häufig falsch verwendet. Manche Neulinge springen sofort auf das 666-Pferd auf, wenn es bei der Installation einer Anwendung Probleme mit den Rechten gibt. Anstatt sich erst einmal richtig Gedanken darüber zu machen, welche Rechte ein Verzeichnis oder ein Ordner haben sollte.
Da dieses Mittel für die Administration unglaublich wichtig ist, empfiehlt sich vor der Nutzung eine gründliche Beschäftigung damit. Wer das kleine chmod-Einmaleins noch nicht kennt, lässt vorerst besser die Finger davon. Dazu gehören w=write, r=read und x=execute. Und dazu gehört auch UGO: User, Group und Other. Mit UGO lässt sich leicht merken, welche Rechte zu wem gehören. rw- rw- rw- bedeutet also, dass User, Group und Other alle Lese- und Schreibrechte haben. Für Other sollten in der Praxis jedoch immer nur stark eingeschränkt Rechte zur Verfügung stehen.
7. dmesg
Viele schmunzeln, wenn sie hören, dass immer zuerst der dmesg-Befehl ausgeführt werden sollte, sobald ein Gerät an einen Linux-Rechner angeschlossen wird. Dieser Befehl zeigt Nachrichten vom Kernel Buffer an. Das macht ihn zu einem durchaus wichtigen Befehl. Der dmesg-Befehl liefert viele wichtige Informationen, etwa über die Systemarchitektur, die GPU, das Netzwerkgerät, die verwendeten Kernel-Bootoptionen, den Gesamt-RAM und so weiter.
Beispielsweise lässt sich dmesg auch mit tail verknüpfen. Dadurch werden alle bei dmesg eingehenden Nachrichten angezeigt. Hierfür wird der Befehl dmesg | tail -f ausgeführt. So bleiben die letzten paar Zeilen von dmesg im Terminal erhalten. Kommt ein neuer Eintrag hinzu, taucht er am unteren Ende auf. Dieses Fenster bleibt bei anspruchsvollen Systemadministrationsarbeiten oder beim Debuggen eines Systems am besten immer geöffnet.
8. kill, killall
Zu den größten Trümpfen von Linux zählt die Stabilität. Aber Anwendungen außerhalb des Kernels müssen nicht immer genauso stabil sein. Manche Anwendungen können hängen bleiben und reagieren dann nicht mehr. In diesem Fall will man sie selbstverständlich loswerden. Und das geht mit den Befehlen kill/killall am schnellsten. Die beiden Befehle unterscheiden sich insofern voneinander, als kill die PID und killall nur den ausführbaren Namen verlangt.
Angenommen Firefox blockiert. Um ihn mit dem kill-Befehl zu beenden, wird zuerst die PID mithilfe des Befehls ps aux|grep firefox ermittelt. Ist sie bekannt, folgt der Befehl kill PID (wobei PID die PID-Nummer darstellt). Wer sich das Bestimmen der PID sparen möchte, kann auch den Befehl killall firefox eingeben. In manchen Fällen mag auch killall firefox-bin erforderlich sein. Die Befehle kill/killall funktionieren nicht bei Daemons wie Apache, Samba und so weiter. Das sollten sie auch nicht.
Neueste Kommentare
4 Kommentare zu Die zehn nützlichsten Linux-Befehle
Kommentar hinzufügenVielen Dank für Ihren Kommentar.
Ihr Kommentar wurde gespeichert und wartet auf Moderation.
langweilig
Was für ein Schund! Erzählt uns doch bitte etwas was nicht schon jeder weiss! Es gibt tausend andere genauso nützliche Befehle, warum haben Sie ausgerechnet diese ausgewählt? Unterstes Niveau…
AW: langweilig
Du sagst es…das ist unnütz…
AW: langweilig
Ganz einfach, weil diese Befehle zu den wichtigsten zählen. Das ein Professioneler Admin die weiss, ist klar. Er sollte mehr drauf haben, aber im Grunde haben die von zdnet recht.
VG
AW: AW: langweilig
Dem kann ich nur beipflichten.
@Raoul,Matthias: Geht bitte nicht davon aus, dass ein default user zu Hause weiss, wie man den Kernel neu baut. Ich denke, eines der Ziele des Artikels ist, den nicht-IT-Spezialisten zu Hause die Angst vor der sh zu nehmen (für die meisten ist das nämlich Woodoo) und somit Linux für Heimanwender interessanter zu machen.