Die Business Software Alliance (BSA) hat 2008 ihre Aktivitäten gegen die Verbreitung von Raubkopien im Internet verstärkt. Allein im ersten Halbjahr stoppte sie 18.314 Auktionen mit über 45.000 gefälschten oder raubkopierten Produkten im nominellen Wert von 15 Millionen Euro.
Die Organisation spürt aber nicht nur Fälscher und Verkäufer von Software auf, sondern leitet auch die Verfolgung von Anwendern in die Wege. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat beispielsweise kürzlich auf Betreiben der BSA eine Firma für Solartechnik sowie deren Geschäftsführer persönlich zu 40.000 Euro Schadensersatz, und einer Unterlassungsverpflichtung verurteilt, weil das Unternehmen unlizenzierte Software einsetzte.
Wichtig ist das rechtskräftige Urteil aus zweiter Instanz gegen das Unternehmen und den Geschäftsführer deshalb, weil es weitreichende Aussagen über die Verantwortlichkeit für Urheberrechtsverletzungen in Firmen enthält. Auch über die Maßnahmen, die von Seiten der Unternehmensleitung ergriffen werden müssen, sagt es viel aus. Demnach reicht es nicht aus, Richtlinien zum Softwareeinsatz herauszugeben und aus gegebenem Anlass Ermahnungen auszusprechen. Ein Geschäftsführer handle pflichtwidrig, so die Karlsruher Richter, wenn er nicht sicherstellt, dass Software nur von autorisierten Personen installiert werden kann.
Ins Netz gegangen war der BSA das Unternehmen nach einem Hinweis eines ehemaligen Mitarbeiters. Daraufhin erstattete die BSA Anzeige gegen den Geschäftsführer und die Firma, und die zuständige Staatsanwaltschaft führte eine unangekündigte Durchsuchung der Geschäftsräume durch, bei der auf den 15 Rechnern der Firma über 20 unlizenzierte Programme gefunden wurden.
Das OLG nahm nicht nur die Firma, sondern auch den Geschäftsführer persönlich in die die Pflicht, weil er „… die nicht lizenzierte Nutzung der Computerprogramme der Klägerinnen in pflichtwidriger Weise nicht verhindert hat.“ Er habe damit seine Sorgfaltspflicht verletzt. Der Beklagte sei „… als alleiniger Geschäftsführer verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die eine Gefährdung der Urheberrechte Dritter ausschließen oder doch ernsthaft mindern“, und dass „… auf den Computern des Unternehmens nur lizenzierte Software genutzt wird.“ Der Chef hätte dies nach Ansicht der Richter durch geeignete Maßnahmen sicherstellen müssen.
2008 mussten die 211 von der BSA wegen fehlender Lizenzen belangten Firmen rund 1,6 Millionen Euro Schadensersatz und Lizenzierungskosten bezahlen. Die meisten Missetäter brachte die BSA in Nordrhein-Westfalen (21 Prozent) zur Strecke. Auf den unrühmlichen Plätzen liegen Bayern (20 Prozent) und Baden-Württemberg (9 Prozent). 30 Prozent der Erwischten stammen aus der scheinbar recht leichtlebigen Design- und Werbebranche. Aber auch im Technologiesektor (26 Prozent) und der Dienstleistungsbranche (16 Prozent) wurden vergleichsweise viele Firmen belangt.
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