Autoren können Vorlesefunktion des Kindle 2 deaktivieren

Amazon ist von der Rechtmäßigkeit der Text-to-Speech-Funktion überzeugt. Nach Ansicht des US-Autorenverbands aber macht das Vorlesen aus einem Buch ein Hörbuch. Sie verstößt also gegen das Urheberrecht.

Amazon hat Buchautoren die Möglichkeit eingeräumt, in ihren Werken die Vorlesefunktion des Kindle 2 zu deaktivieren. Der Online-Händler reagiert damit auf Kritik des Autorenverbandes The Authors Guild, wonach die Text-to-Speech-Funktion des E-Book-Readers gegen das Urheberrecht verstößt.

Allerdings ist Amazon weiterhin davon überzeugt, dass die Vorlesefunktion legal ist. Es werde dadurch weder eine Kopie angefertigt noch ein vom Original abgeleitetes Werk geschaffen, und das Werk werde auch nicht aufgeführt, so Amazon. „Wir sind aber davon überzeugt, dass sich viele Autoren wohler fühlen, wenn sie eine Kontrolle über diese Funktion haben.“

Nach Ansicht der Authors Guild, die mehr als 9000 US-Autoren vertritt, verletzt die Text-to-Speech-Funktion des Kindle die Rechte der Autoren. Mit ihr werde aus einem gedruckten Buch ein Hörbuch.

Fred von Lohmann, leitender Anwalt der Electronic Frontier Foundation, wies darauf hin, dass bereits viele PCs über eine Funktion zum Vorlesen von Texten verfügten. Hier habe die Authors Guild bisher keine Bedenken geäußert.

Themenseiten: Amazon, Hardware, Urheberrecht

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

Noch keine Kommentare zu Autoren können Vorlesefunktion des Kindle 2 deaktivieren

Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *