Auf der Website des Deutschen Bundestags findet sich seit heute eine Online-Petition gegen die geplante Indizierung und Sperrung von Internetseiten. Bürgerinnen und Bürger können die Petition nach einer Registrierung bis zum 16. Juni 2009 online unterzeichnen.
„Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22. April 2009 ablehnt“, heißt es im Text der Petition. Das geplante Vorgehen, Internetseiten vom Bundeskriminalamt (BKA) indizieren und von den Providern sperren zu lassen, sei undurchsichtig und unkontrollierbar, da die „Sperrlisten“ weder einsehbar seien noch genau festgelegt sei, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt würden. Hauptpetent Franziska Heine und die bislang rund 1300 Mitzeichner sehen darin eine Gefährdung des Grundrechts auf Informationsfreiheit.
Zur Begründung heißt es: „Das vornehmliche Ziel, Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch als auch die Verbreitung von Kinderpornografie zu verhindern, stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse.“ Die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür seien aber denkbar ungeeignet. Eine Sperrung von Internetseiten habe so gut wie keinen nachweisbaren Einfluss auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.
Zu den Gegnern der Internetsperren gehören auch der Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft (FITUG), der Chaos Computer Club (CCC) und der Verein Missbrauchsopfer gegen Internetsperren (MOGIS). Sie haben sich zu einem Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur zusammengeschlossen und fordern die Abschaltung von Kinderporno-Servern: Internetsperren seien nur wirkungsloser Aktivismus zu Wahlkampfzeiten.
Die Bundesregierung hatte im März auf Drängen von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) „Eckpunkte zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet“ beschlossen und einen Gesetzesentwurf initiiert. Mit der Deutschen Telekom, Vodafone, Hansenet, Kabel Deutschland und O2 haben sich bereits fünf Internetanbieter zur Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt bereit erklärt. Welche Seiten gesperrt werden, legt das BKA in einer „schwarzen Liste“ fest.
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