Rekord-Kartellstrafe: Intel muss 1,06 Milliarden Euro zahlen

Außerdem ordnet die EU-Kommission an, dass der Chiphersteller seine illegale Rabattvergabe an Händler und Hersteller sofort einzustellen hat. Intel hatte versucht, Konkurrenten wie AMD mit überhöhten Preisnachlässen aus dem Markt zu drängen.

Die EU-Kommission hat im Kartellverfahren gegen Intel eine Rekordstrafe verhängt. Der Chiphersteller muss wegen des Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung bei Prozessoren insgesamt 1,06 Milliarden Euro Strafgeld zahlen.

Die Wettbewerbshüter sahen es nach jahrelangen Ermittlungen als erwiesen an, dass Intel in einem Zeitraum von mehr als fünf Jahren durch unzulässige Rabatte und Direktzahlungen an Hersteller und Händler versucht hat, Konkurrenten wie AMD aus dem Markt zu drängen. Daher hat die Aufsichtsbehörde außer der Geldstrafe auch angeordnet, dass Intel diese illegale Geschäftspolitik, soweit noch nicht geschehen, umgehend einzustellen hat. Man werde genau verfolgen, ob Intel dieser Entscheidung Rechnung trägt.

Konkret legt die Kommission Intel folgende Vergehen zur Last: Erstens soll der Konzern dem Einzelhändler Media Saturn Holding, dem auch die Media-Markt-Kette gehört, erhebliche Rabatte eingeräumt haben, wenn dieser im Gegenzug nur Computer mit Intel-Chips verkauft. Außerdem habe Intel führende PC-Hersteller wie Acer, Dell, Hewlett-Packard, Lenovo und NEC dafür bezahlt, dass sie ihre Produkte mit Intel-Prozessoren ausstatten.

EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes begründet die Rekordstrafe für Intel: "Intel hat Millionen europäischer Verbraucher geschadet, indem es viele Jahre lang gezielt versucht hat, Wettbewerbern den Zugang zum Computerchipmarkt zu verwehren. Ein derart schwerer und anhaltender Verstoß gegen das EU-Kartellrecht kann nicht hingenommen werden."
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes begründet die Rekordstrafe für Intel (Quelle: EU-Kommission).

Mit ihrer Entscheidung folgte die EU-Kartellaufsicht weitgehend den Vorschlägen von Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. „Intel hat Millionen europäischer Verbraucher geschadet, indem es viele Jahre lang gezielt versucht hat, Wettbewerbern den Zugang zum Computerchipmarkt zu verwehren. Ein derart schwerer und anhaltender Verstoß gegen das EU-Kartellrecht kann nicht hingenommen werden“, so Kroes.

Giuliano Meroni, AMD-Präsident für die Region EMEA, sagte: „Mit dieser Entscheidung wird der Monopolist in seine Schranken gewiesen. Nun kann die Marktmacht dahin gehen, wo sie eigentlich hingehört – zu den Computerherstellern, den Händlern und vor allem den Käufern von PCs.“

Intel hatte die Vorwürfe in der Vergangenheit stets zurückgewiesen: Der Chipmarkt funktioniere normal, und Intel habe sich rechtmäßig, wettbewerbsorientiert sowie kundenfreundlich verhalten. „Wir sind der Meinung, dass diese Entscheidung nicht richtig ist und das die Besonderheiten eines hoch wettbewerbsintensiven Marktes außer Acht gelassen wurden. Der Endverbraucher hat absolut keinen Schaden erlitten. Intel wird Berufung einlegen“, erklärte Intel-CEO Paul Otellini. Dennoch wolle man mit der Kommission zusammenarbeiten und sicherstellen, dass die in der Entscheidung vorgeschriebenen Maßnahmen eingehalten werden.

Die Strafzahlung wird unabhängig von einem Berufungsverfahren sofort fällig. Das Geld geht nicht als Schadenersatz an AMD, sondern direkt an die EU-Kommission, so dass es den Nettozahlern zugutekommt, die mehr in den EU-Haushalt einzahlen als sie wieder zurückerhalten.

Die bislang höchste Kartellstrafe für ein einzelnes Unternehmen hatte die EU-Kommission im vergangenen Jahr gegen Microsoft verhängt. Der Softwarehersteller musste damals 899 Millionen Euro zahlen, weil er bis Oktober 2007 ungerechtfertigte Lizenzgebühren für technische Informationen berechnet und damit früheren EU-Sanktionen aus dem Jahr 2004 zuwidergehandelt hatte.

Themenseiten: Business, European Union, Intel, Prozessoren

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