Ein französisches Gericht hat im Rechtsstreit zwischen L’Oréal und Ebay zugunsten des Online-Auktionshauses entschieden. Nach Ansicht der Richterin Elisabeth Belfort ist Ebay nicht für den Verkauf gefälschter Markenprodukte über seine Website verantwortlich.
Der Richterin zufolge hat Ebay durch Maßnahmen zur Bekämpfung von Produktpiraterie seine Verpflichtungen gegenüber Anbietern von Markenprodukten erfüllt. Das Unternehmen investiert nach eigenen Angaben mehr als 20 Millionen Dollar jährlich in diesen Bereich. Zudem entfernt Ebay jeden Artikel, falls ein Unternehmen dessen Echtheit anzweifelt.
„Wir freuen uns darüber, dass das Gericht unsere Bemühungen im Kampf gegen gefälschte Produkte anerkannt hat“, sagte die Ebay-Anwältin Mary Huser. Darüber hinaus habe das Gericht auch Ebays Status als Internet-Hoster bestätigt, der nur eingeschränkt für die auf seiner Website angeboten Inhalte verantwortlich sei.
Die Entscheidung der Richterin sieht auch vor, dass Ebay und L’Oréal zukünftig gemeinsam gegen Produktpiraterie vorgehen. „Wir sind immer davon ausgegangen, dass Zusammenarbeit der beste Weg ist, um Produktfälschungen zu bekämpfen“, erklärte Huser dazu.
Im vergangenen Jahr hatte Ebay ähnliche Rechtsstreitigkeiten in Frankreich gegen den Luxusgüterkonzern LVHM und den Handtaschenhersteller Hermès verloren. In den USA hingegen hatte ein Bundesrichter entschieden, das Online-Auktionshaus könne nicht dazu gezwungen werden, alle Auktionen auf seiner Website zu kontrollieren. Vielmehr sei es die Pflicht des Markeninhabers, in diesem Fall der Schmuckfirma Tiffany & Co, seine Markenrechte zu überwachen.
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