Der Branchenverband Bitkom hat eine Nachbesserung des Gesetzentwurfs zu Internetsperren verlangt, begrüßt aber prinzipiell, dass die Sperrung von kinderpornografischen Webseiten gesetzlich geregelt wird. Unklar ist aus Sicht des Branchenverbands, warum staatliche Internet-Anbieter wie Bibliotheken und Universitäten von der Pflicht zur Sperrung ausgenommen werden sollen. Man befürchte, dass das ganze Vorhaben deshalb verfassungsrechtlich scheitern könnte.
In das Gesetz müsse außerdem eine Umsetzungsfrist von sechs Monaten aufgenommen werden. „Mit umfangreichen technischen, personellen und organisatorischen Maßnahmen werden die Provider für die Umsetzung sorgen. Das geht nicht von heute auf morgen“, so Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer. Ein klarer Zeitplan bewirke, dass möglichst alle die Blockierung im gleichen Zeitraum einrichten.
Zudem favorisiert der Bitkom ein eigenständiges Gesetz gegen Kinderpornografie im Internet. Die aktuell diskutierte Variante, die Sperre im Telemediengesetz zu regeln, ist aus Sicht des Verbandes nicht optimal: „Die umfangreichen, speziellen Regelungen gegen Kinderpornografie sollten nicht in einem allgemeinen Regelwerk wie dem Telemediengesetz untergebracht werden“, so Scheer.
Klärungsbedarf sieht der Bitkom auch bei der neu aufgenommenen Regelung, dass jeder Aufruf kinderpornografischer Web-Adressen an die Staatsanwaltschaften übermittelt werden kann. Manche Surfer rufen etwa über Spam-E-Mails oder Schadprogramme unbeabsichtigt solche Adressen auf. Auch Nutzer ohne pädophile Neigungen könnten so schwer verdächtigt werden. Ziel müsse sein, Zufallsbesucher solcher Seiten durch ein staatliches Stoppschild abzuschrecken, ohne sie generell zu kriminalisieren.
Der Verband erwartet außerdem, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode vom Bundestag beschlossen wird. Am morgigen Mittwoch findet zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eine öffentliche Anhörung im Bundestag statt.
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