EU: „Deutschland unterläuft Transparenzregeln bei Mobilfunkentgelten“

Die Bundesnetzagentur hat ohne Konsultation anderer EU-Staaten die Terminierungsgebühren geändert. Das kann zu Wettbewerbsverzerrung führen. Ein solcher Mangel an Transparenz ist bislang angeblich EU-weit einmalig.

EU-Kommissarin Viviane Reding (Bild: EU)
EU-Kommissarin Viviane Reding
(Bild: EU)


Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Terminierungsentgelte eingeleitet, die Netzbetreiber als Vorleistung für das Zustellen von Gesprächen aus anderen Netzen berechnen. Die Bundesnetzagentur habe diese Entgelte im Mobilfunkbereich neu festgelegt, ohne die EU-Kommission und andere nationale Regulierungsbehörden darüber zu unterrichten.

Entgegen ihrer Verpflichtung aus dem EU-Telekommunikationsrecht habe die Bundesnetzagentur ihre Entscheidungen über Zustellungsentgelte am 31. März 2009 getroffen – und somit bevor die Kommission oder andere nationale Regulierungsbehörden Gelegenheit hatten, sich zur Höhe dieser Entgelte zu äußern.

„Regulierungsentscheidungen zur Festsetzung der Mobilfunk-Zustellungsentgelte wirken sich auf Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten und damit auf den Binnenmarkt aus. Deshalb sind die nationalen Regulierungsbehörden EU-rechtlich verpflichtet, bei solchen Entscheidungen die Regulierer der anderen Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission zu konsultieren“, sagte die für Telekommunikationsfragen zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding. Dieser Mangel an Transparenz sei im Telekommunikationsbereich bei den 27 EU-Mitgliedstaaten bislang einmalig.

Ohne vorherige Konsultation der anderen Regulierer steige die Gefahr, dass es zu einer unterschiedlichen Regulierung in den Mitgliedstaaten und damit zu Wettbewerbsverzerrungen kommt, erläuterte Reding. Schon heute unterschieden sich diese Entgelte und die Methoden zu ihrer Festsetzung in der EU ganz erheblich, weshalb die Kommission auf eine bessere Koordinierung dränge.

Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, um auf das Aufforderungsschreiben zu antworten. Erhält die Kommission von der deutschen Regierung keine oder eine nicht zufriedenstellende Antwort, kann sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben. Sollte Deutschland seinen Verpflichtungen dann immer noch nicht nachkommen, will die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.

Themenseiten: Gerichtsurteil, Handy, Telekommunikation

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