Jury rügt 99downloads.de als „Schwarzes Schaf“ des Monats Juni

Die Betreiberfirma bietet ohnehin kostenlose Software für eine Jahresgebühr von 60 Euro an. Die Kosten sind nicht prominent genug ausgewiesen. Außerdem haben sich Nutzer über Unregelmäßigkeiten bei der Widerrufsfrist beschwert.

Die Markenschützer von OpSec haben den Internet-Dienstleister 99downloads.de mit der negativen Auszeichnung Schwarzes Schaf des Monats Juni gerügt.

Begründet wird dies mit Beschwerden von Kunden, die für das Downloaden von Freeware in ein kostenpflichtiges Abo gelockt worden seien. Zu einer Stellungnahme gegenüber ZDNet waren weder der Site-Betreiber, die Belleros Premium Media Limited, noch deren Geschäftsführerin Stephanie Schneider bereit.

99downloads.de bietet nach eigenen Angaben 99 der gängigsten Freeware- und Software-Programme zum Download an. Es wird damit geworben, dass die Software zu 100 Prozent virenfrei sei. Kostenlos ist sie dagegen nicht, denn für die Nutzung des Services verlangt die Betreiberfirma 60 Euro. Diese Gebühr für ein Jahresabo schien laut Verbrauchermeldungen bis vor kurzem nicht klar auf der Seite sichtbar ausgewiesen zu sein. Die betroffenen User hätten erst davon erfahren, als sie per E-Mail eine Rechnung erhielten. Aktuell wird immerhin in Punkt 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf aufmerksam gemacht.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass es schwierig sei, der Firma den Widerruf des Abonnements zukommen zu lassen, teilt OpSec mit. Zudem scheine der Betreiber die Widerrufsfrist nicht einzuhalten beziehungsweise diese bereits vor der Frist als abgelaufen zu bezeichnen. Zahlten die betroffenen User nicht, so würden sie Mahnungen und Drohungen von Inkassofirmen erhalten.

Mit der Negativ-Auszeichnung „Schwarzes Schaf“ will OpSec seit April 2006 Verbraucher auf unseriöse Verkaufsmethoden von Online-Händlern beziehungsweise Online-Shops aufmerksam machen und sie zur Vorsicht anhalten. Einmal im Monat wird dazu unter allen von Verbrauchern und Firmen gemeldeten Fälle die aus Sicht der Jury „dreisteste Rechtsverletzung im Internet“ ausgewählt.

In der Beschreibung des Services wird bei 99downloads mit keinem Wort erwähnt, dass er kostenpflichtig ist. Diese Information findet sich lediglich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Screenshot: ZDNet.de).
In der Beschreibung des Services wird bei 99downloads mit keinem Wort erwähnt, dass er kostenpflichtig ist. Diese Information findet sich lediglich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Screenshot: ZDNet.de).

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15 Kommentare zu Jury rügt 99downloads.de als „Schwarzes Schaf“ des Monats Juni

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  • Am 12. Oktober 2009 um 20:43 von kay-uwe Goldbach

    99downloads
    Mitlerweile ist bei 99Downloads der preis in der Homepage eingebaut und fettgedruckt also vorsicht!!!!

  • Am 5. Juli 2009 um 12:01 von Hans Pettrich

    99downloads.de
    99downloads.de ist nicht als "Schwarzes Schaf" des Monats zu rügen, sondern gilt als Internetabzocker und Internetbetrüger als diese deutlich darzustellen und vor allem vor dieser Betrugsseite zu warnen. Auch sollte Google und andere Suchmaschinen auf diese Betrugsmasche reagieren und keine Links zu solchen Betrugsseiten hinführen, denn dadurch machen sich die Suchmaschinen mitschuldig am Betrug!!!

    • Am 10. Juli 2009 um 19:50 von De Sena

      AW: 99downloads.de
      Nun möchte ich nur wissen, was passiert wenn ich meine Anmeldung nicht bezahle. Ich war bei der Verbraucherzentrale gewesen, und als sie das Logo auf den Blätter gesehen haben, empfiehlen sie mir, gar nichts zu bezahlen und einfach auf die Mahnungen warten. Ich hätte bis 13.07.09 die 60 Euro zu bezahlen.

      Bezahlen oder nicht bezahlen??? : )

      • Am 14. Juli 2009 um 19:26 von frank moser

        AW: AW: 99downloads.de
        Bezahlen oder nicht?
        NATÜRLICH NICHT!
        Wichtig ist nur ein Punkt: Solltest Du einen gerichtlich Mahnbescheid bekommen, dann musst Du innerhalb von 2 Wochen Einspruch erheben.
        Gerichtlicher Mahnbescheid – das hört sich böse an, ist es aber nicht!!!!
        Jeder Bundesbürger kann zum Gericht gehen und einen Mahnbescheid gegen jeden Bürger beantragen und wird den auch bekommen- ohne Prüfung durch das Gericht!!
        Darum ist der Einspruch wichtig.
        Auf keinen Fall bezahlen – die sollen ihre "Forderung" einklagen, was sehr unwahrscheinlich ist.

      • Am 16. Juli 2009 um 17:58 von Sandmann

        AW: AW: 99downloads.de
        Ich bin auch reingefallen, KEINE SORGE, ich habe mich informiert.
        NICHTS BEZAHLEN!!!

        Das hier habe ich gefunden….

        Der Anbieter muss nachweisen können, dass der "Besteller" über das Widerrufsrecht belehrt wurde. !!!Dabei genügt es nicht, die AGB als Anhang mitzuschicken!!! und nur in den AGB auf das Widerrufsrecht hinzuweisen. Der Anbieter muss zudem vor der Aktivierung darauf hinweisen, dass durch die Aktivierung das Widerrufsrecht erlischt. Das hat die Belleros nachweislich nicht getan.

        De Sena, deine Frist endet am 13.07. meine am 14.07.
        wir können ja in kontakt bleiben und schauen was passiert.

        Die Firma wird vermutlich nach verstreichen der frist, ein paar tage später oder sogar erst nach 2 wochen eine erneute ZAHLUNGSERINNERUNG schicken.
        NICHT BEZAHLEN!

        danach wird vermutlich von denem ihrem anwalt ein schreiben kommen indem er unter einer frist von 1 oder 2 wochen androht bei nichtbezahlung das gerichtliche mahnverfahren einzuleiten. auch hier nicht reagieren!

        jetzt gibt es 2 möglichkeiten, entweder du hörst nie wieder von ihnen
        oder sie sind tatsächlich so dreist und es kommt vom gericht ein mahnbescheid, hier dann bitte innerhalb 2 wochen widerspruch einlegen!!!

        danach prüftr das gericht den anspruch dieser dubiosen firma und die sache hat sich erledigt!!

        MFG der Sandmann, wäre nett von dir zu hören!

        • Am 16. Juli 2009 um 18:03 von Sandmann

          AW: AW: AW: 99downloads.de
          urteil vom Amtsgericht München vom 16.01.07. AZ:161 C 23695/06

          Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste.

          • Am 16. Juli 2009 um 18:32 von AK

            AW: AW: AW: AW: 99downloads.de
            Meine Frist läuft am 20.07. ab…bleiebn wir im Kontakt und informieren uns gegenseitig was die sich noch ausdenken werden.

          • Am 16. Juli 2009 um 18:39 von Sandmann

            AW: AW: AW: AW: AW: 99downloads.de
            Aber klar…..:)
            wie gesagt, diem haben keinen rechtlichen anspruch auf dein geld!

            ich habe diesen fall übrigens schon an SAT1 an das akte09 team übermittelt…. und dem verbraucherschutz werde ich es auch noch mitteilen, hatte bisher leider keine Zeit…
            ich werde nächste zeit öfters mal hier rein schauen und euch informieren.
            habt ihr alle beim "anmelden" euren richtigen namen und richtige adresse angegeben?

            MFG Sandmann

          • Am 16. Juli 2009 um 19:26 von AK

            AW: AW: AW: AW: AW: AW: 99downloads.de
            "Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste."

            Bei der Anmeldung steht es doch rechts, dass man im voraus 60e zahlen muss. Von daher ist der Urteil hier nicht relevant…

            Ich habe leider meinen richtigen Namen eingegeben und auch Adresse, war in super Eile, dachte einfach, dass man für Adobe A. sich jetzt einfach anmelden muss, so wie man das vom Real Player kennt..

          • Am 16. Juli 2009 um 19:47 von Sandmann

            AW: 99downloads.de
            ja, das kein sein bei mir stand nichts…..
            ist auch egal, weil der punkt ist der widerruf, wie ich oben schon geschrieben habe dürfen sie 1. nicht mit kostenlos werben und dann geld verlangen. und 2.wie oben geschrieben haben sie das mit dem vertseckten widerruf in die angehängten agb´s gemacht, wenn aber wie hiér der widerruf erlöscht beim anmelden dann müssen sie das gesondert und voher mitteilen…..
            das ist der knackpunkt.

          • Am 16. Juli 2009 um 20:29 von AK

            AW: AW: 99downloads.de
            Wo steht es im Gesetz, dass Sie das machen müssen? Wenn es stimmt, wäre das schon ein starker Argument! :-)
            grüße

          • Am 16. Juli 2009 um 20:50 von AK

            AW: AW: AW: 99downloads.de
            Soweit ich richtig beurteilen kann, werden auf der Seite http://www.99downloads.de nur frei zugängliche Programme angeboten (Freeware). Für 60 Euro pro Jahr wird eine nennenswerte Gegenleistung jedoch nicht erbracht. Derartige Werbungen sind offenkundig wettbewerbswidrig. Nach dem Beschluß des OLG Hamm (13.10.2008 – I-31 W 38/08) und des OLG Karlsruhe (6W31/97), ist man nicht verpflichtet, an einem Wettbwerbsverstoß gemäß § 1 und 3 UWG mitzuwirken.

          • Am 6. August 2009 um 21:29 von Marcus

            AW: AW: AW: AW: 99downloads.de
            Ich habe mich auch angemeldet allerding nich mit meinem Richtigen namen Sondern Mit Muster Ihr kennt das ja sicherlich…. Ich ahbe bereits die 1 mahnung und woran erkenne ich das das von nem gericht kommt??bitte um hilfe

  • Am 1. Juli 2009 um 8:54 von Philipp Schaub

    Noch ein solches „schwarzes Schaf“
    Es gibt noch ein solcher Provider der geht genau ins gleich Thema:
    Er heisst http://www.opendownload.de. Genau die gleiche Masche und auch Kundenfängerei!

    Lieber Leser,
    Sie haben natürlich Recht, dieses Angebot wurde bereits im Dezember 2008 von der Jury mit dem Negativpreis für seine Geschäftspraktiken gerügt.

    Die Redaktion

    • Am 12. August 2009 um 9:23 von Wolle

      AW: Noch ein solches
      Die Firma Belleros sollte als schwarzes Schaf des Jahres gerügt werden, es ist unglaublich wie viele Internetnutzer von diesen Rechnungen betroffen sind und wie viele Zugriffe einsprechende Hilfeseiten zu diesem Thema verzeichnen. Einen sehr guten Blog zu diesem Thema findet ihr auch hier http://www.ratgeberrecht.eu/abzocker/abzocke-von-99downloads.de.html

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