Kazaa-Nutzerin Thomas-Rasset will in Berufung gehen

In der nächsten Instanz soll ein Gericht die Verfassungsmäßigkeit der Schadenersatzforderung prüfen. Nach Ansicht der Anwälte steht sie in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Schaden. Thomas-Rasset lehnt eine Einigung mit der RIAA ab.

Die Anwälte der Kazaa-Nutzerin Jammie Thomas-Rasset haben angekündigt, dass ihre Mandantin im Rechtsstreit mit der Record Industry Association of America (RIAA) in Berufung gehen wird. Sie sei an keiner außergerichtlichen Einigung über das im Juni gegen sie ergangene Urteil interessiert, wonach sie 1,92 Millionen Dollar Schadenersatz an den Musikverband zahlen muss.

In dem Berufungsverfahren wolle Thomas-Rasset prüfen lassen, ob die Höhe der Strafzahlung gegen die Verfassung verstoße, erklärte ihr Anwalt Joe Sibley in einem Telefoninterview. „Das ist das wichtigste Argument: die Forderung steht in keinem Verhältnis zum tatsächlich verursachten Schaden.“

Nach Auskunft von Rechtsexperten steht Thomas-Rasset nur eine kurze Frist zur Verfügung, um Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Eine Begründung für das Berufungsverfahren kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Anfang der Woche hatte die RIAA erklärt, Thomas-Rassets Anwälte hätten Gespräche über ein Vergleichsangebot abgelehnt, das ein Schuldeingeständnis oder die Zahlung einer Entschädigung vorsieht. Laut Sibley hatte der Verband aber keinen konkreten Vorschlag für eine Einigung unterbreitet. Nach dem ersten Urteil habe sie die RIAA auf einen Betrag von 25.000 Dollar einigen wollen.

Damit wird der Fall in eine dritte Runde gehen. In der ersten Instanz hatte ein Gericht der RIAA im Oktober 2007 220.000 Dollar Schadenersatz zuerkannt. Dieses Urteil hatte der Bezirksrichter Michael Davis aufgrund von Fehlern im September 2008 für ungültig erklärt. Die Neuverhandlung endete im vergangenen Monat mit einem erneuten Schuldspruch für Thomas-Rasset und einer fast zehnmal so hohen Schadenersatzforderung.

In den ersten beiden Verhandlungen hat der Prozess schon wichtige Präjudize geschaffen. Dazu zählt, dass ein Vorsatz ausreichend nachgewiesen ist, wenn ein Beklagter Dateien in einem für den Upload vorgesehen Ordner seines Tauschbörsenprogramms ablegt hat. Laut Ben Sheffner, Urheberrechtsbefürworter und früherer Anwalt von 20th Century Fox, ist das Verfahren gegen Thomas-Rasset ein sehr guter Musterprozess. „Wir haben eine Angeklagte, die über kein Vermögen verfügt und eine sehr hohe Schadenersatzforderung.“

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