US-Justiz prüft Kompromiss zu Google Book Search

Eine offizielle Untersuchung soll mögliche Wettbewerbsverstöße ermitteln. Das Google Book Settlement von 2008 gewährt Google nach Ansicht von Kritikern ein Monopol auf vergriffene Bücher.

Das US-Justizministerium hat eine offizielle Untersuchung zu dem zwischen Rechteinhabern und Google ausgehandelten Kompromiss zu Googles Buchsuche eingeleitet. Nach Angaben einer Sprecherin prüft die Antitrust Division des Ministeriums mögliche Wettbewerbsverstöße.

Erste Berichte über eine Untersuchung zum sogenannten Google Book Settlement waren Anfang Juni aufgetaucht. Im Oktober 2008 hatten sich der Autorenverband Authors Guild und der Verlegerverband Association of American Publishers (AAP) mit Google auf die Zahlung von einmalig 125 Millionen Dollar und Nutzungsgebühren geeinigt. Dafür darf Google auf nicht mehr erhältliche, urheberrechtlich geschützte Werke aus Sammlungen von US-Bibliotheken zugreifen, sie digitalisieren und über seine Buchsuche veröffentlichen.

Nach Ansicht von Kritikern erhält Google durch den Vergleich ein Monopol auf vergriffene Titel, die noch dem Urheberrecht unterliegen. Jeder, der diese Bücher veröffentlichen wolle, müsse künftig zuerst mit den jeweiligen Autoren darüber verhandeln. Google hält dem entgegen, dass der Vergleich die Gründung einer als „Books Rights Registry“ bezeichneten Non-Profit-Organisation vorsehe, die die Interessen der Autoren vertreten und als zentrale Anlaufstelle dienen solle.

Google kündigte an, mit der US-Justiz zusammenzuarbeiten. „Das Department of Justice und mehrere Generalstaatsanwälte haben uns angesprochen, um mehr über die Auswirkungen der Einigung zu erfahren“, heißt es in einer Erklärung des Unternehmens. Google weist darauf hin, dass die Vereinbarung nicht exklusiv sei und einen Zugang zu Millionen von Büchern in den USA schaffe.

Der Kompromiss zwischen Autoren, Verlegern und Google soll im Oktober in Kraft treten. Das zuständige Bezirksgericht im US-Bundesstaat New York muss dem Vergleich noch zustimmen. Die nächste Anhörung ist für den 7. Oktober angesetzt.

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