Logo der Piratenpartei
Der Bundeswahlausschuss hat der „Piratenpartei Deutschland“ den Parteienstatus zuerkannt. Damit darf die 2006 gegründete Vereinigung zur Bundestagswahl am 27. September antreten.
Zuvor muss die Piratenpartei aber noch Landeslisten bei den Wahlleitern einreichen, zusammen mit einer ausreichenden Zahl an Unterschriften von Unterstützern. Dazu hat sie noch bis zum 23. Juli Zeit. Wenige Tage später, am 31. Juli, entscheiden die Landeswahlausschüsse, ob die eingereichten Listen zulässig sind. Bislang hätten sich 52 Organisationen um die Anerkennung als Partei beworben, teilte Bundewahlleiter Roderich Egeler mit.
Für die Piraten ist die Zulassung durch die Bundeswahlkommission nach eigenen Angaben ein „wichtiger Schritt“. Derzeit suche sie noch Unterstützer in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Mit inzwischen 4397 Mitgliedern und 16 Landesverbänden will sich die Piratenpartei für mehr Bürgerrechte in Digitalen Medien sowie den freien Zugang zu Wissen und Kultur im Internet einsetzen. Mit dem früheren SPD-Parlamentarier Jörg Tauss ist sie sogar mit einem Abgeordneten im Bundestag vertreten. Er hatte zuletzt mit einem gegen das Internetzensurgesetz eingeleiteten Organstreitverfahren für Aufsehen gesorgt.
Der schwedische Arm der Piratenpartei (Piratpartiet) konnte nach den Wahlen für das Europaparlament mit Christian Engström einen Abgeordneten nach Brüssel entsenden. Die deutsche Piratenpartei hatte bei der Wahl Anfang Juni 0,9 Prozent der Stimmen erhalten.
Neueste Kommentare
Noch keine Kommentare zu Piratenpartei darf zur Bundestagswahl antreten
Kommentar hinzufügenVielen Dank für Ihren Kommentar.
Ihr Kommentar wurde gespeichert und wartet auf Moderation.