Intel klagt gegen EU-Kartellstrafe

Das EU-Gerichtshof in Luxemburg soll die Rechtmäßigkeit des Bußgelds klären. Laut Intel haben die Wettbewerbshüter vorgelegte Beweise falsch interpretiert. Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung auf die Zahlung der Geldstrafe.

Intel geht laut einem Bericht der New York Times rechtlich gegen die von der EU-Kommission verhängte Kartellstrafe über 1,06 Milliarden Euro vor. Der Chiphersteller hat eine Klage beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eingereicht.

Intel-Sprecher Robert Manetta sagte der Zeitung, Intel sei davon überzeugt, dass die Geschäftspraktiken des Unternehmens legal und ehrlich seien. „Deswegen ziehen wir mit dem Fall vor Gericht“, erklärte er gegenüber der New York Times. Zudem hätten die Wettbewerbshüter von Intel vorgelegte Beweise falsch interpretiert oder nicht berücksichtigt.

Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes hatte im Mai nach jahrelangen Ermittlungen ein Rekordbußgeld für Intel verkündet. Die EU-Kommission sieht es als erwiesen an, dass der Chiphersteller seine Marktmacht missbraucht sowie durch unzulässige Rabatte und Direktzahlungen an Hersteller und Händler versucht hat, Konkurrenten wie AMD aus dem Markt zu drängen.

Die EU-Kommission sei zuversichtlich, dass ihre Entscheidung einer rechtlichen Überprüfung standhalten werde, so ihr Sprecher Jonathan Todd. Sie habe eine Anfechtung durch Intel erwartet.

Die von Intel eingereichte Klage hat keine aufschiebende Wirkung auf die Strafzahlung. Das Bußgeld werde wie geplant im Lauf des aktuellen Fiskalquartals bezahlt, so Sprecher Manetta. Intel habe die Summe schon in seinem zweiten Geschäftsquartal ausgewiesen. Als Folge meldete Intel in der vergangenen Woche einen Verlust von 398 Millionen Dollar.

Südkorea hatte ähnliche Vorwürfe wie Brüssel gegen Intel erhoben und im Juni 2006 eine Kartellstrafe in Höhe von 25 Millionen Dollar gegen Intel verhängt. Zudem untersucht der Generalstaatsanwalt des Bundesstaats New York seit Januar 2008, ob Intel seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat, um Konkurrenten auszuschließen oder Innovationen zu behindern.

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