Das US Patent and Trademark Office (PTO) hat einen Antrag von Twitter auf Markenschutz für den Begriff „Tweet“ vorläufig abgelehnt. Das meldet der Blogger Sam Johnson mit Hinweis auf vom US-Patentamt veröffentlichte Dokumente.
Demnach hat Twitter am 16. April den Markenschutz beantragt, um „Tweet“ im Geschäftsbetrieb und in Verbindung mit Waren und Dienstleistungen einzusetzen. Dem PTO liegen nach eigenen Angaben drei andere Markenschutzanträge vor, die das Wort „Tweet“ enthalten und früher eingereicht wurden.
Die Unterlagen enthalten die Anträge der drei Unternehmen TweetMarks, Cotweet und Tweetphoto. In dem auf den 1. Juli datierten vorläufigen Bescheid nennt das Patentamt mögliche Verwechslungen als Grund für die Ablehnung. Da die Behörde noch über die anderen drei Anträge entscheiden muss, ist der Bescheid über den Markenschutz für „Tweet“ nur vorläufig.
Ebenfalls am 1. Juli hatte Twitter-Gründer Biz Stone in einem Blogeintrag angekündigt, sein Unternehmen werde es Entwicklern erlauben, den Namen „Tweet“ zu verwenden. „Wir haben den Markennamen „Tweet“ beantragt, da er klar mit Twitter verbunden ist. Wir beabsichtigen aber nicht, gegen Anwendungen und Dienste vorzugehen, die das Wort in ihrem Namen verwenden, wenn sie in Beziehung zu Twitter stehen“, schreibt Stone.
Zuvor hatte das Unternehmen einen Entwickler, der auf Basis der Twitter-Programmierschnittstelle eine Anwendung für den Mikroblogging-Dienst geschrieben hatte, aufgefordert, den Begriff „Tweet“ nicht zu benutzen. In einer E-Mail hatte Twitter gar behauptet, es verfüge schon über die Markenrechte an Tweet.
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