Wenn es um die Themen Piratenpartei, Urheberrecht und Zensur geht, hat sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bisher nicht geäußert. Im Interview mit StudiVZ/MeinVZ bezieht sie jetzt erstmals dazu Stellung:
Die Piratenpartei sei für sie ein Grund, über das Internet nachzudenken – insbesondere auch über das Urheberrecht und den Schutz der Grundrechte. Was das Urheberrecht angeht, vertrat die Kanzlerin entsprechend den Erwartungen die Position, dass man die Künstler schützen müsse.
Bei aller Freiheit im Internet, die man ja auch wolle, müssten die Kreativen von ihrer geistigen Leistung etwas haben. Konkrete Maßnahmen, etwa ein Hadopi-Gesetz nach französischem Vorbild, nannte Merkel allerdings nicht.
Zum Thema Grundrechte meinte sie: Der Schutz der Grundrechte sei umfassend. Daher könne man das Internet nicht vom Grundrechtschutz ausnehmen. Deshalb finde die Meinungsfreiheit dort ihre Grenzen, wo die Grundrechte einzelner anderer in Frage gestellt würden.
Diese Auffassung zum Thema Grundrechte ist interessanterweise sogar richtig. Wenn die Menschenwürde eines Kindes durch sexuellen Missbrauch derart verletzt wird, dass es darunter möglicherweise für den Rest seines Lebens zu leiden hat, dann ist es durchaus legitim, Meinungs- und Informationsfreiheit einzuschränken.
Allerdings muss so eine Einschränkung wenigstens ansatzweise dazu dienlich sein, Kinderpornografie zu bekämpfen. Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist nämlich kein Phänomen, das erst mit dem Internet begonnen hat. Das gab es schon vor der Erfindung des Buchdrucks. Internet, Handys, Datenträger und andere Verbreitungswege sorgen lediglich dafür, dass die Problematik stärker an die Öffentlichkeit dringt.
Das Internetzensurgesetz mit seinen DNS-Fälschungen hilft nicht einem einzigen Kind. Es hilft nur, die ganze Thematik unter den Teppich zu kehren, damit naive Wähler sich von der tatsächlichen Existenz der Stopp-Seiten überzeugen können, während pädophile Konsumenten ihre eigenen DNS-Server nutzen.
Was soll auch dabei rauskommen, wenn „Zensursula“ sich von ihrem Kabinettskollegen Karl-Theodor zu Guttenberg „ruck, zuck“ ein Gesetz machen lässt, wie sie auf einer schwach besuchten CDU-Wahlveranstaltung in Sulzbach sagte. Ruck-Zuck-Gesetze in einer Materie, von der man keine Ahnung hat, werfen meist Probleme auf.
134.015 Petenten haben das erkannt. Hier wäre auch die Kanzlerin gefordert gewesen, ihren Ruck-Zuck-Ministern auf die Finger zu klopfen. Das Verbreiten von allgemeinen, plausibel klingenden Statements, vorzugsweise zum Klimaschutz, darf eine Kanzlerschaft allein nicht ausmachen.
Sexueller Missbrauch von Kindern muss ursächlich bekämpft werden, denn anders als es „Zensursula“ zu verkaufen versucht, wird Kinderpornografie in allen Ländern mit Hosting-Infrastruktur geächtet. Eine Zusammenarbeit mit anderen Ländern aus reiner Bequemlichkeit abzulehnen, geht einen Schritt zu weit – vor allem kann man damit keinen Grundrechtseingriff begründen.
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2 Kommentare zu Merkel: Einschränkung der Meinungsfreiheit ist Grundrechtsschutz
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Der Beitrag kratzt nur an der Oberfläche
Die Wirklichkeit ist doch so das die beiden Parteien, wenn Sie sich einmal einig sind, in Deutschland machen können was Sie wollen. Wie es in einer Diktatur eben üblich ist.
Dem Wahlvolk, besonders den naiven, wir jede Menge Sand in die Augen gestreut und die eigene Tasche wird dabei immer voller.
Solche Getue wie von Zensursula ist doch nur eine Verschleierungstaktik um vom raffgierigen Parteien abzulenken.
Wo in Europa zahlen Singles den Steuern von über 63% oder Selbstständige bis zu 72,4%. Die sollten lieber für Arbeitsplätze sorgen als mit dem Dienstwagen in den Urlaub zu fahren äh.. fahren zu lassen…
Bei uns wird in der Kommunalwahl mit den extrem ausgeprägtem Musikinteresse eines Kandidaten geworben – das ist dann eine mögliche Qualifikation für ein politisches Amt…
Mehr braucht man nicht zu sagen oder?
Recht so
Der Beitrag ist zu begrüßen. Immerhin gibt es in Deutschland noch ein paar, die Durchblick haben- Leider gehören Politiker (Was war nochmal ein Browser?) nicht dazu.