EU veröffentlicht Beweise des Kartellverfahrens gegen Intel

Die 518-seitige Urteilsbegründung zitiert unter anderem E-Mails von Dell und HP. Darin sieht Dell AMD-Produkte aufgrund einer höheren Performance als Gefahr für sein Geschäft an. HP hatte mit Intel eine maximale Quote von fünf Prozent für AMD-CPUs ausgehandelt.

Die EU-Kommission hat Beweise veröffentlicht, die sie im Kartellverfahren gegen Intel gesammelt hat. Sie belegen, dass der Chiphersteller Rabatte und Direktzahlungen eingesetzt hat, um PC-Hersteller davon abzubringen, AMD-Produkte zu verwenden. Aus diesem Grund hatte die EU im Mai eine Rekordstrafe von 1,06 Milliarden Euro gegen Intel verhängt.

Die am Montag veröffentlichte 518-seitige Urteilsbegründung (PDF) der Wettbewerbshüter listet die Untersuchungsergebnisse auf, die auf unangekündigten Durchsuchungen, formellen Anfragen und von anderen Unternehmen eingereichten Unterlagen basieren. „Die Beweise belegen die zunehmende Gefahr für Intel, die von AMD-Produkten ausging, und dass Intels Kunden intensiv geprüft haben, Teile ihrer x86-Prozessoren von AMD zu beziehen“, heißt es in einer Erklärung der EU.

Der Bericht zitiert eine E-Mail vom Oktober 2004, die ein Dell-Manager an Intel geschickt hat: „AMD ist eine Bedrohung für unser Geschäft. Intel ist in zunehmendem Maße nicht mehr wettbewerbsfähig, was dazu führt, dass Dell nicht mehr mit seinen Mitbewerbern konkurrieren kann. Wir haben langsamere Produkte, die im Geschäftskundenbereich durchweg mehr kosten, und keine Hoffnung, die Performance-Lücke in den nächsten zwei Jahren zu schließen.“ In einer weiteren E-Mail vom Februar 2004 weist Intel darauf hin, dass Dell seine Rabatte verlieren würde, wenn es AMD-basierte Systeme anbiete.

Die EU-Kommission hat auch herausgefunden, dass Intel Hewlett-Packard dafür Rabatte eingeräumt hat, dass der PC-Hersteller 95 Prozent seiner Prozessoren von Intel bezieht. Diese Vereinbarung bestand von November 2002 bis Mai 2005. Hausinterne E-Mails zeigen, dass auch HP damit rechnete, bei einem Verstoß gegen die Abmachung die Vergünstigungen zu verlieren.

Den Wettbewerbshütern zufolge haben NEC, Lenovo und Acer ebenfalls Rabatte und Sonderzahlungen von Intel erhalten. NEC begrenzte dafür zwischen Oktober 2002 und November 2005 den Anteil von AMD-CPUs auf acht Prozent, während Lenovo und Acer die Einführung von AMD-basierten Produkten verschoben. Darüber hinaus war auch die deutsche Media Saturn Holding (MSH) an den Absprachen beteiligt.

Ende Juli hatte Intel beim EU-Gerichtshof in Luxemburg geklagt, um die Rechtmäßigkeit des Bußgelds klären zu lassen. Aus Sicht des Chipherstellers hat die Kommission vorgelegte Beweise nicht berücksichtigt oder falsch interpretiert.

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