„Die Hälfte der Online-Händler für Verbraucherelektronik zieht die Konsumenten regelrecht über den Tisch“, sagt EU-Kommissarin Meglena Kuneva (Bild: Europäische Kommission).
Die für Verbraucherpolitik zuständige EU-Kommissarin Meglena Kuneva hat derzeit Webshops für Verbraucherelektronik im Visier. Im Rahmen eines sogenannten „EU sweep“ sollen unlautere Geschäftspraktiken aufgespürt werden. Ein „EU sweep“ ist eine konzertierte Ermittlungsaktion zur Aufdeckung von Missständen und Maßnahmen zu deren Behebung durch die EU-Behörden – sozusagen eine Art Frühjahrsputz in einem bestimmten Marktsegment. Die Erkenntnisse daraus werden anschließend den zuständigen nationalen Behörden übermittelt, die Firmen, die gegen Regeln verstoßen haben, kontaktieren und maßregeln sollen.
Dass gerade Webshops für Elektronikprodukte ins Visier genommen wurden, begründet EU-Kommissarin Kuneva mit der täglichen Praxis bei den Europäischen Verbraucherzentren: Mehr als ein Drittel aller Beschwerden über Online-Käufe, mit denen das Netz der Europäischen Verbraucherzentren 2007 befasst war, betrafen den Erwerb von Elektronikprodukten. „Nach unseren Feststellungen ziehen nämlich mehr als die Hälfte der Online-Händler für Verbraucherelektronik die Konsumenten regelrecht über den Tisch. Da es sich dabei um ein europaweites Phänomen handelt, bedarf es einer gesamteuropäischen Lösung. In den kommenden Monaten wird noch Vieles zu tun sein, um in dieser Branche gehörig aufzuräumen.“
Im Rahmen der Aktion wurden 369 Websites überprüft, auf denen sechs Artikel, die in der Gunst der europäischen Verbraucher ganz oben stehen, bestellt werden können: Digitalkameras, Handys, tragbare Musikgeräte, DVD-Player, PCs und Konsolen für Computerspiele. Ausgewählt wurden sie teilweise aufgrund der Bekanntheit der Sites, teils weil Verbraucherbeschwerden eingegangen waren. Die Prüfungskriterien wurden aus der Fernabsatz-Richtlinie, der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr und der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken abgleitet.
Auf die von den nationalen Behörden durchgeführten Ermittlungen folgt nun die Rechtsdurchsetzung. Das heißt, dass die nationalen Behörden die betroffenen Händler auffordern, ihre Websites regelkonform umzugestalten oder aber ihr bisheriges Gebaren zu begründen. Während dies in Deutschland und Österreich zunächst diskret geschieht, haben Anbieter in Island, Lettland und Norwegen weniger Verständnis zu erwarten: Deren beanstandete Websites wurden bereits öffentlich bekannt gemacht.
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