Das Bundeskriminalamt (BKA) hat das für morgen geplante Treffen mit den Internetprovidern zur Entgegennahme der technischen Richtlinien für das Internetzensurgesetz kurzfristig wieder abgesagt. Das berichtet der Online-Dienst heise.de.
Die Richtlinien sollten nur gegen Abgabe einer Geheimhaltungsverpflichtung an die Provider herausgegeben werden. Diese Vorgehensweise ist vom Verband der deutschen Internetwirtschaft eco scharf kritisiert worden. Auch die Leser von ZDNet hatten die Provider in einer Umfrage mehrheitlich aufgefordert, die Verpflichtung nicht zu unterzeichnen.
Bisher hat das BKA keine Begründung für die Absage mitgeteilt. Gerüchten zufolge will es die als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) deklarierte Richtlinie nun doch öffentlich zugänglich machen.
Zuvor hatte es Spekulationen darüber gegeben, was passieren wird, wenn sich einige Provider tatsächlich weigern, die Geheimhaltungsverpflichtung zu unterzeichnen. Diesen Providern hätte man die technischen Spezifikationen spätestens nach Inkrafttreten des Internetzensurgesetzes trotzdem aushändigen müssen, damit sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen können.
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