Die deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverlage denken angeblich darüber nach, beim Bundeskartellamt ein Beschwerdeverfahren gegen Google zu beantragen. Wie der Branchendienst Horizont.net unter Berufung auf Medienkreise berichtet, hat eine Großkanzlei im Auftrag des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) die Chancen einer Kartellklage gegen Google untersucht.
Die Verlegerverbände werfen dem Suchmaschinenbetreiber „missbräuchliche Nutzung der marktbeherrschenden Stellung“ vor, wie aus einem Anwaltsschreiben hervorgeht, das Horizont.net vorliegt. Schon im Sommer hätten sich Verbandsvertreter beim Bundeskartellamt über die Rechtslage informiert und seien von der Behörde „ermuntert worden“, Beschwerde einzureichen.
Ob es wirklich zur Klage kommt, ist derzeit noch unklar. BDZV und VDZ teilten lediglich folgendes mit: „Dass die Presseverleger die Ausgestaltung einiger Google-Angebote für problematisch und verbesserungsbedürftig halten, ist bekannt. Dass bei einem Marktteilnehmer, der wie Google beispielsweise die Suche dominiert, auch kartellrechtliche Fragen untersucht werden, ist ganz natürlich.“ Wie ein BDZV-Sprecher bestätigte, befassen sich die Gremien des Verbands mit dem Thema.
Google steht schon länger in der Kritik der kriselnden Zeitungsbranche. Einige Verleger befürchten beispielsweise, dass die auf Google News gezeigten Ausschnitte eines Artikels Internetnutzer davon abhalten, die eigentliche Nachrichtenquelle zu besuchen. Andere Gruppen geben zu bedenken, dass Blogger, die einen Originalartikel oft nur kommentieren, manchmal mehr Aufmerksamkeit über Google erhalten als die Autoren der Ursprungsstory. Zudem beteilige Google die Verlage nicht ausreichend am Werbeumsatz, den es durch ihre Inhalte erziele.
Zumindest was den letzten Kritikpunkt betrifft, hat Google kürzlich mit „Fast Flip“ einen Schritt auf die Verlage zu gemacht: Die Funktion für die Nachrichtensuche zeigt in Kombination mit Anzeigen nicht nur kurze Textausschnitte, sondern auch von Verlegern freigegebene Vorschaubilder an. Die Verlage sollen am Werbeumsatz beteiligt werden, den die Fast-Flip-Seiten erzielen. Außerdem hat Google ein Bezahlsystem vorgestellt, das Verlagen dabei helfen soll, mit ihren Online-Inhalten Geld zu verdienen.
Neueste Kommentare
Noch keine Kommentare zu Bericht: Deutsche Verleger prüfen Kartellrechtsklage gegen Google
Kommentar hinzufügenVielen Dank für Ihren Kommentar.
Ihr Kommentar wurde gespeichert und wartet auf Moderation.