Die Beschränkungen der EU für Roaminggebühren sind gerechtfertigt und behindern nicht den Wettbewerb. Das ist die Meinung von Miguel Poiares Maduro, dem Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Die Mobilfunkanbieter Vodafone, T-Mobile, O2 und Orange hatten vor dem britischen High Court gegen die Auflagen geklagt. Ein Urteil wird gegen Ende des Jahres oder Anfang 2010 erwartet.
Poiares Maduro ist der Ansicht, dass die Begrenzungen der Roaminggebühren notwendig gewesen sind, um „Einschränkungen der Freizügigkeit“ zu beseitigen, die „durch das Verhalten bestimmter Anbieter entstanden sind und die grenzüberschreitende wirtschaftliche Aktivitäten benachteiligt haben“.
Der Generalanwalt sagt, dass die Mobilfunkanbieter vor der Einführung der Beschränkungen Gewinnspannen von mehr als 200 Prozent beim Roaming von Endkunden gemacht hätten. Bei Gesprächen, die ins Ausland weitergeleitet wurden, seien die Gewinnspannen noch höher gewesen. Poiares Maduro spricht von 300 bis 400 Prozent: „Die Preise haben dermaßen geschwankt, dass man es nicht mit zugrunde liegenden Kosten erklären kann.“
„Vodafone behauptet, dass sich die Preise nach der Einführung der Beschränkung alle in der Nähe der erlaubten Obergrenze bewegt hätten“, schreibt Poiares Maduro. Das sei ein Anzeichen dafür, dass die Regulierung den Wettbewerb auf diesem Gebiet behindert hätte. Man könne diese Ballung von Preisen aber auch als Zeichen für fehlenden Wettbewerb sehen. Das legt den Schluss nahe, dass die Preise hoch geblieben wären, wenn der Gesetzgeber nicht eingegriffen hätte.
Vodafone erklärte gegenüber ZDNet, dass es bei dem Prozess nicht um die Roaming-Preise selbst gehe. Die Mobilfunkanbieter wollten „die Rechtsgrundlagen für die Regulierung klären. Uns geht es nicht darum, die Entscheidung der EU zu revidieren. Die Preise werden weiter sinken und niemand will sie wieder erhöhen.“
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