Denic führt am 23. Oktober neue Domainrichtlinien ein

Ab dann können ein- und zweistellige Domains sowie reine Zifferndomains registriert werden. Auch Adressen, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer TLD entsprechen, sind künftig erlaubt. Die Vergabe erfolgt nach dem Prinzip "First come - first served".

Die Registrierungsstelle Denic hat neue Richtlinien für die Top-Level-Domain (TLD) „.de“ angekündigt. Sie treten am 23. Oktober in Kraft. Ab diesem Datum ist es möglich, ein- und zweistellige Domains sowie reine Zifferndomains zu registrieren. Darüber hinaus gibt die Denic Adressen zur Registrierung frei, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer TLD entsprechen.

Die neuen Domains werden laut Denic nach dem Prinzip „First come – first served“ („Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“) vergeben, bei dem der erste eingegangene Antrag den Zuschlag erhält. Dabei setzt die Registrierungsstelle nach eigenen Angaben auf ein spezielles System mit elektronischem Zeitstempel, der im Millisekundenbereich misst.

„Da es sich um eine beschränkte Anzahl potenzieller neuer Domains handelt, und weil sich ‚First come – first served‘ als Verfahren bei der Domainregistrierung bewährt hat, entscheiden wir uns bewusst wieder dafür“, sagt Denic-Vorstand Sabine Dolderer. Das Registrierungsverfahren sei in einer mehrtägigen Testphase erprobt worden.

Die Einführungsphase der neuen Domains beginnt am 23. Oktober und endet voraussichtlich am 26. Oktober. Während dieser Zeit können über das reguläre Registrierungssystem noch keine Domains unter Berücksichtigung der neuen Richtlinien registriert werden.

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