Meglena Kuneva (Foto: privat)
Die Europäische Kommission hat angekündigt, den Online-Binnenhandel in Europa zu vereinfachen. Als Grund für diese Entscheidung nennt EU-Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva eine Studie der EU-Kommission, die zeigt, dass 60 Prozent der geplanten grenzüberschreitenden Web-Einkäufe nicht zustande kommen. Schuld daran seien unter anderem Sprachprobleme, gesetzliche Vorschriften und mangelndes Vertrauen der Verbraucher.
„Zum jetzigen Zeitpunkt können wir in der EU nicht grenzüberschreitend im Internet einkaufen. Es gibt keinen einheitlichen europäischen Online-Markt, sondern 27 kleine und unwirtschaftliche Märkte. Das frustriert die Bürger in Europa, die zu Recht mehr erwarten und auch mehr verdienen“, sagte Kuneva in einer Rede zur Veröffentlichung der Studie.
Als Grundlage für die Untersuchung dienen knapp 11.000 Testkäufe. Personen aus allen 27 Mitgliedsstaaten der EU versuchten, insgesamt 100 beliebte Produkte zu erwerben. Das Ergebnis: Mit der Ausnahme von zwei Ländern, Spanien und Österreich, lagen die Chancen, einen Einkauf erfolgreich abzuschließen, niedriger als 50 Prozent. Ein großer Teil der Transaktionen war gescheitert, weil der Onlinehändler keine grenzüberschreitenden Bezahlmöglichkeiten anbot oder nicht in das jeweilige Land lieferte. Bei Computer- und Elektronikartikeln scheiterten sogar 80 Prozent der Einkäufe.
Obwohl Kuneva zufolge 50 Prozent aller Händler in Europa einen Onlineshop besitzen, bieten nur 21 Prozent eine grenzüberschreitende Lieferung an. Lediglich 7 Prozent der Europäer kaufen online in einem anderen EU-Land als dem ihres Wohnsitzes ein.
Um den Online-Binnenhandel zu verbessern, fordert die Europäische Kommission Anbieter auf, paneuropäische Websites mit .eu-Domains einzurichten. Weiter soll der Handel mit Elektronikartikeln erleichtert werden, indem die Recycling-Vorschriften der Mitgliedsstaaten aneinander angepasst werden. Den Verwaltungsaufwand für die Anbieter möchte die EU ebenfalls reduzieren. Sie plant, dass Onlinehändler sich in Zukunft nur in dem Land registrieren müssen, in dem sie ihren Firmensitz haben.
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