New Yorker Staatsanwalt reicht Kartellklage gegen Intel ein

Der Chiphersteller soll mit Zahlungen an PC-Hersteller in Milliardenhöhe seine Marktposition gefestigt haben. Dieses Verhalten hat sich nach Ansicht des Klägers nachteilig auf Verbraucher und den Wettbewerb ausgewirkt. Intel widerspricht den Vorwürfen.

Der Generalstaatsanwalt des US-Bundesstaates New York hat bei einem Bundesgericht eine Kartellklage gegen Intel eingereicht. Intel soll mit illegalen Rabatten für Computerhersteller gegen das US-Wettbewerbsrecht verstoßen haben.

„Intel hat weltweit und systematisch mit illegalen Handlungen seine Monopolstellung und Preise für x86-Prozessoren gefestigt“, heißt es in der Klageschrift (PDF). Durch die Zahlung von Beträgen in Milliardenhöhe habe sich Intel Exklusivverträge mit großen Computerherstellern gesichert und dadurch einen fairen Wettbewerb verhindert. Herstellern, die keine exklusiven Vereinbarungen mit Intel schließen wollten, habe das Unternehmen mit Sanktionen gedroht, heißt es weiter. Dieses Verhalten habe sich in hohem Maße nachteilig auf Verbraucher, den Wettbewerb und Innovationen ausgewirkt.

Intel-Sprecher Chuck Mulloy kündigte an, sein Unternehmen werde sich in dem Verfahren selbst verteidigen. „Wir widersprechen dem New Yorker Generalstaatsanwalt.“ Die Entscheidung, die Klage einzureichen, diene weder Verbrauchern noch der Justiz. Endkunden hätten darüber hinaus immer von niedrigen Preisen und neuen Produkten profitiert. Mulloy zufolge bezieht sich die Klage auf Beweismaterial, das auch AMD und die EU-Kommission in ihren Verfahren gegen Intel vorgebracht hatten.

Seit 2005 läuft ein Kartellstreit zwischen AMD und Intel, bei dem es um die Gewährung illegaler Rabatte durch Intel geht. Die EU-Kommission hatte in ihrem Kartellverfahren im Mai eine Rekordstrafe von 1,06 Milliarden Euro gegen Intel verhängt. Derzeit läuft noch eine Klage des Chipherstellers vor dem EU-Gerichtshof in Luxemburg, die die Rechtmäßigkeit des Bußgelds klären soll.

Themenseiten: AMD, Business, Intel, Prozessoren

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