Gericht gibt Apple im Streit mit Psystar grundsätzlich Recht

Der Mac-Klon-Anbieter verletzt laut Urteil Apples exklusive Rechte zum Vertrieb und zur Vervielfältigung von Mac OS X. Er verstößt auch gegen das Urheberrecht. Das Gericht verhängt keine einstweilige Verfügung gegen Psystar.

Apple hat im Rechtsstreit mit Psystar, dem Anbieter des Mac-Nachbaus Open Computer, einen ersten Erfolg erzielt. Bezirksrichter William Alsup entschied am Freitag, dass Psystar Apples exklusive Rechte zum Vertrieb und zur Vervielfältigung von Mac OS X verletzt.

Das geht aus einem sogenannten Summary Judgement hervor, einem Urteil, das auf Antrag der Streitparteien ohne Verhandlung und nur auf Basis der vorliegenden Beweise gefällt wurde. Darin heißt es zudem, dass Psystar gegen das US-Gesetz Digital Millennium Copyright Act (DMCA) verstoßen habe, indem es die Schutzvorrichtungen, die das Betriebssystem an Apple-Hardware binden, umging. Auch der Handel mit Produkten, die die Bindung aufheben, sei illegal.

Der Richter wies Psystars Behauptungen zurück, Apple missbrauche sein Urheberrecht und schränke die Lizenz für Mac OS X unzulässig ein. Das Urteil beinhalte keine einstweilige Verfügung gegen Psystar, so der Richter. Bisher liege kein Antrag von Apple vor.

Mit dem Summary Judgement ist der Fall noch nicht abgeschlossen. Apple kann noch Gerichtsverhandlungen zu weiteren Punkten aus seiner Klage beantragen, beispielsweise den Vorwurf des Vertragsbruchs. Das eigentliche Verfahren soll im Januar beginnen. Ende September hatte Alsup eine Klage von Psystar gegen die Bindung von Snow Leopard an Mac-Hardware zugelassen.

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