E-Plus und O2 haben beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Bundesnetzagentur (BNetzA) eingereicht. Hintergrund ist eine für kommendes Frühjahr geplante Versteigerung neuer Mobilfunkfrequenzen, die aus der Umstellung des Antennenfernsehens auf DVB-T frei geworden sind (Digitale Dividende). Die Mobilfunkanbieter sehen sich bei der Auktion benachteiligt.
Das von der Behörde festgelegte Vergabeverfahren verstößt nach Ansicht von E-Plus gegen das Telekommunikationsgesetz und dort in erster Linie gegen das Ziel eines chancengleichen Wettbewerbs. Die Marktführer T-Mobile und Vodafone erhielten nach den im Oktober verabschiedeten Regeln zwei Drittel der neuen Frequenzen, so die Unternehmen. Sie wollen die Auktion nach eigenen Angaben nicht verzögern. Um die Entscheidung des Gerichts zu beschleunigen, haben sie Eilverfahren eingeleitet.
„Wir wollen einen schnellen Ausbau des Breitband-Internets per Mobilfunk unter fairen Wettbewerbsbedingungen und günstige Datentarife für Verbraucher. Beide Ziele sehen wir aktuell durch die Entscheidung der Behörde gefährdet“, sagte Thorsten Dirks, Chef der E-Plus-Gruppe. Nur funktionierender Wettbewerb könne die Pläne der Bundesregierung sinnvoll unterstützen.
Gegenwind erhält die BNetzA bei der Versteigerung neuer Mobilfunkfrequenzen nicht nur von E-Plus, sondern auch von der EU-Kommission. Diese zweifelt an der Ausgewogenheit der Auktion und will noch im laufenden Jahr ein Vertragsverletzungsverfahren auf den Weg bringen.
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