Bericht: Apple fordert Verkaufsverbot für Psystars Mac-Nachbauten

Der Antrag gilt auch für Software, mit der sich die Bindung von Mac OS X an Apple-Hardware umgehen lässt. Der Mac-Klon-Anbieter verletzt nach Ansicht von Apple den Digital Millennium Copyright Act.

Apple hat eine einstweilige Verfügung gegen Psystar beantragt. Wie AppleInsider meldet, will das Unternehmen dem Mac-Klon-Anbieter gerichtlich verbieten lassen, Computer mit Mac OS X zu verkaufen oder Dritten dabei zu helfen, das Betriebssystem unerlaubt auf nicht von Apple zertifizierter Hardware zu installieren.

In dem Antrag wirft Apple Psystar vor, gegen das US-Gesetz Digital Millennium Copyright Act (DMCA) zu verstoßen. Zudem erklärte der Computerhersteller, dass eine Fortführung von Psystars Geschäftsbetrieb Apple einen irreparablen Schaden zufüge. Der Schadenersatz, den Psystar leisten könne, sei darüber hinaus unzureichend. Wie AppleInsider berichtet, überstiegen Psystars Ausgaben in den Jahren 2008 und 2009 die Einnahmen. Das Vermögen des Unternehmens soll weniger als 50.000 Dollar betragen.

Apples Marketingchef Phil Schiller fordert, dass ein kürzlich gegen Psystar ergangenes Urteil auch für künftige Versionen von Mac OS X gelten soll. Wenn Apple immer wieder Klagen einreichen muss, um dieselben Rechtsverletzungen zu verbieten, ist das laut Schiller unfair, teuer und Zeitverschwendung für das Gericht. Der Bezirksrichter William Alsup hatte Ende September eine Klage von Psystar gegen die Bindung von Snow Leopard an Mac-Hardware zugelassen.

Mitte November gab der Bezirksrichter Apple im Rechtsstreit mit Psystar grundsätzlich Recht und entschied, dass der Anbieter Apples exklusive Rechte zum Vertrieb und zur Vervielfältigung von Mac OS X verletzt. Laut Urteil verstößt der Mac-Klon-Anbieter auch gegen das US-Urheberrecht. Das Gericht hat für den 14. Dezember eine Berufungsanhörung festgesetzt.

Themenseiten: Apple, Gerichtsurteil, Hardware, Psystar, macOS

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