Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, hat auf der Herbsttagung der Strafverfolgungsbehörde in Wiesbaden klare rechtliche Grundlagen für das Abhören von Internettelefonaten gefordert. Eine Überwachung der zunehmenden VoIP-Telefonie müsse zur Bekämpfung des Terrorismus und organisierter Kriminalität zur Strafverfolgung möglich sein, sagte Ziercke.
Aufgrund des schnellen technischen Wandels spiele das Internet eine bedeutende Rolle, das Bedrohungspotenzial der organisierten Kriminalität habe weltweit zugenommen, so der BKA-Chef weiter. Für eine effektive Kriminalitätsbekämpfung sei daher der Zugriff auf IP-Adressen und die von Providern gespeicherten Telefon- und Internetverbindungsdaten notwendig.
„Die Polizei soll bekommen, was sie für ihre Arbeit braucht“, zitiert das Hamburger Abendblatt Bundesinnenminister Thomas de Maizière. Die Neuregelungen des BKA-Gesetzes, zu denen auch die umstrittenen Online-Durchsuchungen zählen, blieben in allen wichtigen Punkten bestehen.
Auch wenn es vielleicht nur wenige Anwendungen von Online-Durchsuchung oder Lauschangriff gebe, solle das nicht etwa heißen, dass das Instrument nicht doch gebraucht werde, so de Maizière weiter. In der Vergangenheit sei bei der Terrorbekämpfung vieles Notwendige getan worden und nichts, was des Guten zu viel gewesen wäre.
Das Bundesverfassungsgericht will Mitte Dezember die Rechtmäßigkeit des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung prüfen, nachdem mehrere Verfassungsbeschwerden eingereicht worden waren. Durch das Gesetz sind Telekommunikationsanbieter seit Januar 2008 dazu verpflichtet, Daten von Telefonverbindungen, beispielsweise die Rufnummern des Anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie Beginn und Ende des Gesprächs, sechs Monate lang zu speichern. Auch Verkehrsdaten von Internetanbietern und E-Mail-Diensten mussten für diesen Zeitraum gespeichert werden.
Das Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass die gesammelten Daten auf Anfrage den Behörden zur Strafverfolgung, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und zur Erfüllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes, des Bundesnachrichtendienstes und des militärischen Abschirmdienstes übergeben werden müssen. Im März 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht die Übermittlung der Vorratsdaten zu Strafverfolgungszwecken bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde außer Kraft gesetzt.
Im November 2008 schränkte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz nach einem Eilantrag zum zweiten Mal ein. Telekommunikationsunternehmen dürfen seither gespeicherte Verbindungsdaten bis zu der endgültigen Entscheidung nur nur noch bei dringender Gefahr für Leib und Leben einer Person, oder wenn es um die Sicherheit des Bundes oder eines Landes geht, an die Polizei übermitteln.
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