Frankreich: Ebay muss Millionenstrafe an LVMH bezahlen

Ein Handelsgericht hat einen Verstoß gegen ein Urteil von 2008 festgestellt. Es untersagt den Handel mit LVMH-Produkten auf Ebay. Das Online-Auktionshaus will gegen die Entscheidung Berufung einlegen.

Ein Handelsgericht in Paris hat Ebay zur Zahlung von 1,7 Millionen Euro an den Luxusgüterkonzern Moët Hennesy Louis Vuitton (LVMH) verurteilt. Das Auktionshaus soll gegen eine richterliche Anweisung aus dem Jahr 2008 verstoßen haben. Sie untersagt den Verkauf von Parfums und Kosmetikartikeln der LVMH-Marken über die Handelsplattform, etwa von Christian Dior, Guerlain und Givenchy.

Schon im Juni vergangenen Jahres hatte das Gericht eine Geldstrafe in Höhe von 38,6 Millionen Euro gegen Ebay verhängt. Nach Ansicht von LVMH unternahm das Online-Auktionshaus damals nicht genug, um den Handel mit Plagiaten zu unterbinden. Das Gericht folgte dieser Auffassung und sprach nicht nur ein Verkaufsverbot für gefälschte LVMH-Produkte, sondern auch für authentische Ware des Luxusgüterherstellers aus.

„Die heutige Entscheidung schadet den Verbrauchern, die daran gehindert werden, authentische Produkte im Internet zu kaufen und zu verkaufen“, sagte Alex von Schirmeister, Chef von Ebay Frankreich. Die Unterlassungsverfügung stelle einen Missbrauch selektiver Vertriebssysteme dar. „Sie wird benutzt, um einschränkende Vertriebsverträge durchzusetzen. Das ist wettbewerbsschädigend.“

Ebay argumentiert, man habe die Auflagen des Gerichts sehr wohl umgesetzt. Ein Filtersystem prüfe täglich Millionen von neu eingestellten Artikeln auf authentische LVMH-Produkte und mache diese für Nutzer aus Frankreich unzugänglich. Bei 1091 der von LVMH reklamierten 1341 Artikel hätten die Verkäufer bewusst versucht, die Filter zu umgehen. Sie hätten Namen absichtlich falsch angegeben oder ihre Angebote nur anhand eines Fotos beschrieben.

Ebay plant, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. „Wir gehen davon aus, dass die übergeordneten Gerichte diese Entscheidung aufheben und gewährleisten werden, dass E-Commerce-Unternehmen wie Ebay Käufern und Verkäufern auch zukünftig als Plattformen dienen, um mit authentischen Produkten zu handeln“, so von Schirmeister. Angesichts der Tatsache, dass eBay der Unterlassungsverfügung nachgekommen sei, sei die Ordnungsstrafe selbst unverhältnismäßig.

In den vergangenen Jahren stand Ebay mehrfach wegen des Verkaufs von gefälschten Produkten vor Gericht. Markenrechtsstreitigkeiten mit L’Oréal und Tiffany konnte das Auktionshaus für sich entscheiden.

Themenseiten: Business, Ebay, Gerichtsurteil

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