BGH stärkt Verbraucherrechte beim Online-Einkauf

Händler müssen Kunden eindeutig über ihr Widerrufsrecht aufklären. Ist das nicht der Fall, können diese die gekaufte Ware jederzeit zurückgeben. Auch ihren Anspruch auf Wertersatz müssen Anbieter eindeutig formulieren.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Verbrauchern beim Einkauf im Internet gestärkt. Wie aus einem neuen Urteil hervorgeht, müssen Online-Händler ihre Kunden „unmissverständlich und vollständig“ über ihr Widerrufsrecht aufklären. Ist dies nicht der Fall, können diese die gekaufte Ware jederzeit zurückgeben.

Hintergrund der BGH-Entscheidung ist eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) gegen eine Händlerin, die über Ebay unter anderem mit Heimtextilien, Kinder- und Babybekleidung sowie Babyausstattungen handelt. Sie hatte ihre Kunden nach Ansicht der Richter nicht ausreichend über deren Widerrufsrecht aufgeklärt und lediglich Teile des amtlichen Musters (PDF) verwendet.

Die Beklagte verwendete beispielsweise eine Klausel, nach der die Monatsfrist zur Rückgabe von Artikeln „frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung“ beginnt. Laut Urteil des BGH ist diese Bedingung unwirksam, da sie die Kunden im Unklaren über den Beginn der Frist lässt und somit gegen das gesetzliche Transparenzgebot verstößt.

Ebenfalls eindeutig und korrekt müssen Händler Bestimmungen formulieren, die ihnen Anspruch auf Wertersatz einräumen, sollten sie Waren in verschlechtertem Zustand zurückbekommen. Formulierungen sind ungültig, wenn sie keinen Hinweis darauf enthalten, dass bei einer bestimmungsgemäßen Verwendung kein Wertersatz zu leisten ist.

Themenseiten: E-Commerce, Ebay, Gerichtsurteil, Internet

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