IPCom verpflichtet sich zu angemessenen UMTS-Lizenzgebühren

Der Rechteverwerter vergibt die Patente künftig nach dem Frand-Grundsatz. Er steht für "gerechte, vernünftige und nicht diskriminierende" Bedingungen. Nokia hatte IPCom zu hohe Preise für die Nutzungsrechte vorgeworfen.

Der Rechteverwerter IPCom hat sich in einem Streit um die Lizenzierung von UMTS-Nutzungsrechten mit der EU-Kommission geeinigt. Das Unternehmen erklärte sich bereit, die Patente künftig nach dem Frand-Grundsatz zu vergeben. „Frand“ steht für „fair, reasonable and non-discriminatory“, also „gerechte, vernünftige und nicht diskriminierende“ Bedingungen.

Die betroffenen Patente waren ursprünglich im Besitz der Robert Bosch GmbH. Das Unternehmen beteiligte sich als Mitglied des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen (ETSI) an der Entwicklung von Mobilfunk- und UMTS-Normen und verpflichtete sich gegenüber dem ETSI, die Patente nach dem Frand-Grundsatz zu vergeben. Ende 2006 verkaufte Bosch die Patente an IPCom. IPCom erklärte damals, es werde Lizenzgelder „mit Rückendeckung durch den Private-Equity-Fonds Fortress in aller Konsequenz“ einfordern.

Im Januar 2008 verklagte der Rechteverwerter dann auch tatsächlich den Handyhersteller Nokia wegen angeblicher Patentverletzungen und forderte Schadenersatz in Höhe von 12 Milliarden Euro. Das finnische Unternehmen hielt die Forderungen für zu hoch und schaltete die EU-Kommission ein.

Die EU-Kommission bewertet die jetzige Erklärung von IPCom positiv. Sie vertritt die Ansicht, dass auch Frand-Verpflichtungen auf den neuen Eigentümer übergehen sollten, wenn standardessenzielle Patente den Besitzer wechseln.

In einem ähnlichen Rechtsstreit fordert Nokia selbst derzeit von Apple Schadenersatz in nicht genannter Höhe sowie ein Verkaufsverbot für dessen Smartphones. Der iPhone-Hersteller soll gegen zehn Patente verstoßen, die Nokia an Mobilfunktechnologien wie GSM und UMTS hält.

Themenseiten: Business, Handy, IPCom, UMTS, Urheberrecht

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