Testportal euceva.com erhält Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“

Für angeblich kostenlose Testgeräte müssen sich Verbraucher mit ihren Kontaktdaten registrieren. Damit schließen sie eine Jahresmitgliedschaft für 93,60 Euro ab. Informationen zu den Kosten finden sich ausschließlich in den FAQs.

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Das „Schwarze Schaf“ des Monats Dezember geht an das Testportal euceva.com (Bild: OpSec Security).

Die Betreiberfirma der Website euceva.com erhält den von der Firma OpSec Security unterstützten Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ im Monat Dezember. Gerügt wird, dass das Unternehmen Verbraucher mit angeblich kostenlosen Testgeräten in eine Abofalle lockt.

Die Internetsite euceva.com vermittle den Eindruck, dass man hochwertige und teure Produkte wie Küchenmaschinen, Telefone oder Laptops testen könne und diese anschließend behalten dürfe, so OpSec. Um Tester zu werden, müsse man sich mit seinen Kontaktdaten bewerben. Dabei erfahre man jedoch nicht, dass man als Tester automatisch eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abschließe. Lediglich in den FAQs werde darauf hingewiesen, dass Kosten in Höhe von 7,80 Euro pro Monat beziehungsweise 93,60 Euro pro Jahr als Aufwandsentschädigung entstünden.

Darüber hinaus kritisieren betroffene Verbraucher, dass sie nach der Überweisung des Geldes anstatt der teuren Produkte lediglich Kleinigkeiten wie einen Duftbaum, eine Waschmitteldosierhilfe oder einen Parfumteststreifen erhalten haben. Darauf werde jedoch auf der Homepage nicht explizit hingewiesen. Auf E-Mails von Testern nach anderen Produkten gab die Betreiberfirma laut den Meldungen keine konkrete Antwort.

Ein weiterer Kritikpunkt sei, dass man nicht erfahre, für wen und wofür genau die Tests durchgeführt beziehungsweise wo die Ergebnisse veröffentlicht werden. Außerdem sollen die Betreiber des Testportals Widerrufe und Mahnungsschreiben nicht akzeptiert haben.

Da die Betreiberfirma den Testern auf der Homepage nicht ausdrücklich zusichere, dass sie teure Artikel testen und behalten könnten, sei ihr Vorgehen nicht direkt als Betrug zu bezeichnen, so OpSec. Da sie jedoch mittels angeblich aktueller und vergangener Testbeispiele den Anschein erwecke, man dürfe hochwertige Ware testen und anschließend behalten, könne man aber von einer bewussten Täuschung sprechen, die Verbraucher dazu veranlasse, das Geld für die einjährige Mitgliedschaft zu überweisen.

„Da die Firma nur den Eindruck erweckt – das jedoch sehr geschickt -,, man könne teure Produkte testen und behalten, dies aber an keiner Stelle zusichert, ist es schwierig, gegen sie vorzugehen, wenn man bereits die Zahlung für die einjährige Mitgliedschaft geleistet hat“, sagt Wolfgang Greipl, einer der Geschäftsführer von OpSec Security. „Aufgrund dieses äußerst geschickten und dreisten Vorgehens hat die Seite beziehungsweise der Betreiber der Seite den Negativ-Preis aus unserer Sicht mehr als zu Recht verdient.“

Mit der Negativ-Auszeichnung „Schwarzes Schaf“ will OpSec seit April 2006 Verbraucher auf unseriöse Verkaufsmethoden von Onlinehändlern beziehungsweise Onlineshops aufmerksam machen und sie zur Vorsicht anhalten. Einmal im Monat wird dazu unter allen von Verbrauchern und Firmen gemeldeten Fällen die aus Sicht der Jury „dreisteste Rechtsverletzung im Internet“ ausgewählt.

Themenseiten: Business, Internet, Phishing

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2 Kommentare zu Testportal euceva.com erhält Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“

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  • Am 19. Januar 2010 um 22:45 von Lars Engel

    euceva? Blos keinerlei Kontakt aufnehmen!
    Wenn eine Firma einem schreibt, man habe ihm dies und das gesendet, tatsächlich aber nur Geld abgebucht, nenne ich das Betrug.

    Eine seriöse Firma zahlt für Test’s, verlangt jedenfalls kein Geld!

    Die euceva und deren Inkasso-Hirnis hatte ich vor 1 1/2 Jahren abgewimmelt. Genau heute erfrechten sich die Leute, bei mir anzurufen und nachzufragen, ob ich noch Interesse hätte, an Produkttests mitzuwirken.

    Der Betrug von damals ist noch nicht verjährt (5 Jahre) und wenn die meinen, nochmal bei mir anrufen zu müssen, zeige ich ihn doch noch an. Ich habe nämlich noch den ganzen Schriftverkehr.

  • Am 22. Dezember 2009 um 12:00 von Frank Michalak

    Zum Glück wurde das Widerrufsrecht neu geregelt
    Bei den klassischen Abofallen beruft man sich sehr gerne auf § 312d BGB und verweigert das Widerrufsrecht mit der Behauptung, der Geprellte habe die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst.

    Hier hat der Gesetzgeber seit dem 4.08.2009 einen Riegel vorgeschoben und gestattet dem Verbraucher ein Widerrufsrecht bis zur vollständigen Erfüllung von beiden Seiten. Da dieses Geschäftsmodell nur ertragreich sein kann, wenn man Abonnements mit möglichst langen Laufzeiten verkauft, liegt die vollständige Erfüllung seitens des Betreibers im Regelfall weit in der Zukunft. Im Falle der Eumedien GmbH, die sich positiver Weise nicht hinter einem Postfach in Dubai versteckt, sollte der getäuschte Verbraucher also auf jeden Fall von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und den ergaunerten Betrag zurückfordern.

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