Word-Verkaufsverbot: Microsoft beantragt weitere Anhörung im Patentstreit mit i4i

Gründe sind angebliche Verfahrensfehler und die Höhe des festgelegten Schadenersatzes. Nach Ansicht von Microsoft steht das Urteil von Dezember in Widerspruch zu Präzedenzfällen. Das Verkaufsverbot tritt heute in Kraft.

Microsoft hat am Freitag beim US-Bundesberufungsgericht für den Federal Circuit eine weitere Anhörung im Patentstreit mit dem kanadischen Unternehmen i4i beantragt. Der Softwareanbieter begründet seinen Antrag mit angeblichen Verfahrensfehlern und der Höhe des festgelegten Schadenersatzes.

Kurz vor Weihnachten hatte ein US-Gericht einen ersten Berufungsantrag abgelehnt und Microsoft bis zum 11. Januar Zeit gegeben, um Code aus Word 2007 zu entfernen, der das XML-Tagging-Patent des Klägers verletzt. Zudem wurde Microsoft zur Zahlung von 290 Millionen Dollar Schadenersatz verurteilt.

Nach Ansicht des Softwareanbieters steht das am 22. Dezember ergangene Urteil im Widerspruch zu Präzedenzfällen, bei denen es um den Ablauf von Gerichtsverfahren und der Ermittlung von Schadenersatz geht. „Der Fall ist symptomatisch für eine neue Art von Patentklagen, bei denen Kläger angebliche Zeugenaussagen von Experten als tatsächliche Beweise ausgeben und Urteile anstreben, die in keinem Bezug zur Realität stehen“, heißt es in dem Berufungsantrag.

Gleichzeitig hat Microsoft angekündigt, den Auflagen des Gerichts Folge zu leisten. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben damit begonnen, Office-Versionen auszuliefern, die den geschützten Code nicht mehr enthalten. Laut dem Urteil vom 22. Dezember gilt das Verkaufsverbot nur für Kopien von Word 2007 und Office 2007, die nach dem 11. Januar 2010 angeboten werden.

Darüber hinaus hat Microsoft auch Office 2003 von seinen MSDN- und TechNet-Websites entfernt. Die Entscheidung stehe in Zusammenhang mit dem i4i-Urteil, so das Unternehmen.

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