Urteile zur Aufklärungs- und Überwachungspflicht von Eltern in P2P-Fällen

Eltern sind als Anschlussinhaber in rechtswidrigen Filesharing-Fällen der Kinder verpflichtet, zuvor ausgesprochene Verbote zu kontrollieren. Bei Rechtsverletzungen haften sie als Mitstörer. Der Gegenstandswert liegt für 1000 P2P-Rechtsverstöße bei rund 50.000 Euro.

Bei den Klägern handelte es sich um mehrere bekannte Musik-Labels. Sie waren Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte verschiedener Musikstücke. Die Beklagte war Inhaber eines Internetanschlusses, über den rund 1000 Lieder zum Download angeboten worden waren.

Die Beklagte bestritt die Rechtsverletzungen. Sie behauptete eines ihrer Kinder sei dafür verantwortlich. Die Kläger nahmen daraufhin die Beklagte als Mitstörerin in Anspruch und begehrten die Zahlung der Abmahnkosten.

Die Richter des Oberlandesgerichtes Köln gaben der Klage statt (Aktenzeichen 6 U 101/09). Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Beklagte für die Rechtsverletzungen als Mitstörerin hafte, da von ihrem Internetanschluss in rechtswidriger Weise Musikstücke zum Download angeboten worden seien.

Auch wenn sie glaubhaft dargestellt habe, dass sie die Musikstücke nicht heruntergeladen habe, weil ihr die dazu nötigen Kenntnisse fehlten, so kämen für die Rechtsverstöße ihre Kinder in Betracht. Für deren Verhalten hafte sie, da sie weder den Zugang zu illegalen Webseiten im Internet gesperrt habe, noch die zuvor ausgesprochenen Verbote kontrolliert habe. Denn Eltern träfen neben Aufklärungs- auch Überwachungspflichten.

Den Gegenstandswert setzten die Richter bei 1000 heruntergeladenen Liedern mit 50.000 Euro fest. Sie merkten jedoch an, dass der Wert höher ausgefallen wäre, wenn es sich bei den Musikstücken um aktuelle Hits gehandelt hätte.

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3 Kommentare zu Urteile zur Aufklärungs- und Überwachungspflicht von Eltern in P2P-Fällen

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  • Am 28. Januar 2010 um 14:35 von D.Stammel

    Gefahrenquellen
    wenn schon das Anschaffen eines PCs mit Internetanschluss eine Gefahrenquelle schafft.. wann wird dann das „AnschaFfen“ von Kindern für unsere Gerichte eine Gefahrenquelle ?

    • Am 5. Januar 2011 um 18:00 von Bodo Schneider

      AW: Gefahrenquellen
      Jaja, und es dauert nicht mehr lange, bis der Käufer eines PKW zur Verantwortung gezogen wird, wenn der Fahrer eine Amokfahrt vorlegt und der Käufer ihn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass man sowas damit nicht tut UND das auch überwacht hat – ganz zu schweigen vom Eigentümer eines Messers….

  • Am 27. Januar 2010 um 1:44 von Anne Merkung

    ohne uns
    ohne uns,

    denn wir boykottieren längst sämtliche abmahn(zocke)-tätigen. der rechtswidrige mißbrauch von daten, an denen sie rechte haben, über tauschbören ist ebenso anzuprangern, wie der umgang dieser contentanbieter mit ihren (heranwachsenden) kunden. beides gehört meiner meinung nach eingestellt. wir überwachen, dass nur creative commons license dateien im pc liegen, auch wenns mühseelig ist daüber täglich ein kontrollierendes auge zu haben. ich wünsche mir ein stück software, das uns dabei zuverlässig helfen würde und z.b. die herkunft jeder mp3 datei weiß und überprüft. abmahn(zocke)-betreiber haben sich bei uns bereits zu ihrer sperrlistenaufnahme empfohlen. wir wollen jede gefahr vermeiden rechte anderer zu verletzen und sehen das präventiv, natürlich auch zu unserem existenziellen selbstschutz. vollboykott eben!

    LG
    anne merkung

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