Wie der Finanznachrichtendienst GoMoPA berichtet, hat sich ein Internetnutzer vor dem Landgericht Mannheim gegen den Betreiber von Opendownload, die Mannheimer Content Services Ltd., durchgesetzt (Aktenzeichen 10 S 53 /09). Der muss nun die Kosten für den von ihm beauftragten Inkassoanwalt sowie die Kosten für den gegnerischen Anwalt übernehmen.
Zudem wurden dem Unternehmen die Kosten des Verfahrens auferlegt. Das Urteil sei sofort vollstreckbar, eine Revision nicht zugelassen. Für viele Opfer von Abofallen dürfte es unter Berufung auf das Mannheimer Urteil nun leichter sein, Anwaltskosten von ihren Inkasso-Gegnern zurückzufordern.
Der Ansicht des Anwalts der Content Services Ltd, es gehöre „zum allgemeinen Lebensrisiko“, mit einem unberechtigten Anspruch konfrontiert zu werden, schlossen sich die Mannheimer Richter nicht an. Ihrer Auffassung nach ist es rechtens, auf einen unberechtigten Anspruch mit einem Anwalt zu reagieren, den dann die das Verfahren auslösende Partei zu bezahlen habe.
Den Richtern zufolge ist zwischen dem Internetbenutzer und Opendownload überhaupt kein Vertrag zustande gekommen. Der Nutzer habe von einem kostenlosen Angebot ausgehen dürfen. Denn es handle sich auch um Programme, die anderweitig legal kostenlos heruntergeladen werden können.
Die Content Services Ltd. habe darüber hinaus bei der Geltendmachung ihrer Forderungen gegenüber dem Internetbenutzer zumindest fahrlässig gehandelt, da sie von der Bedenklichkeit ihres Vorgehens überzeugt gewesen sei. Weiter wisse sie aufgrund einer Vielzahl von Verbraucherbeschwerden, dass ihr Angebot zumindest missverständlich sei.
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5 Kommentare zu Mannheimer Richter fällen wegweisendes Urteil zu Abofallen
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Wurde auch Zeit…
…das sich das OLG dieser Sache annimmt.
Hier noch ein guter Artikel zu diesem Fall:
http://www.biallo.de/finanzen/Steuern_Recht/abofallen-olg-gewerbsmaessiger-betrug.php
Bundestags-Petition zum Thema Kundenschutz im TelKo-Bereich
Hallo,
für alle, die etwas gegen die Abo-Abzocke tun wollen: Ich habe eine öffentliche Petition im Deutschen Bundestag zum Thema Kundenschutz im Telekommunikationsbereich (Stichwort Abofallen) eingereicht, die heute zur Mitzeichnung geschaltet wurde unter
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?PHPSESSID=40841ddcb9f640c3edbe2e6e9ce84475&action=petition;sa=details;petition=12924
Freue mich über rege Beteiligung!
F. Johannsen
AW: Bundestags-Petition zum Thema Kundenschutz im TelKo-Bereich
Hallo Herr Johannsen,
SWR-fernsehen (heute, Montag 9.8.2010 in Kaffee oder Tee?) und Radio berichten in diesen Tage ausführlich über das Problem und die noch fehlenden Löäsungen. Ihre Petition werde ich auf jeden Fall erwähnen. Bitte melden Sie sich bei mir: Kai.Laufen (at) swr.de
Endlich wird…
…diesen Gaunern wenigstens ein kleiner Riegel vorgeschoben. Diese Abzocker gehören mit sammt ihren schäbigen Rechtsverdrehern alle zu Geldstrafen verurteilt und wenn dies nichts nutzt auch in den Knast.
Wann endlich…
reagiert der Gesetzgeber und macht solche Streitigkeiten hinfällig.
Wenn man das Nummernschild auf meinem Auto nicht lesen kann, muss ich auch Strafe zahlen. Wenn die Abmahnanwälte nur mal gegen diese dubiosen Seiten vorgehen würden. Aber es sind ja vielleicht auch ihre Mandanten darunter.