Darum sind 3,47 Euro Urheberrechtsabgabe pro Rohling zu wenig

Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) hat jüngst ihre Vorstellungen kundgetan, wie viel Abgaben sie künftig auf CD-, DVD- und Blu-ray-Leermedien verlangen will. Für einen Blu-ray-Rohling sind das immerhin 3,47 Euro. Das halten viele für zu hoch.

Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) hat jüngst ihre Vorstellungen kundgetan, wie viel Abgaben sie künftig auf CD-, DVD- und Blu-ray-Leermedien verlangen will. Für einen Blu-ray-Rohling sind das immerhin 3,47 Euro. Das halten viele für zu hoch.

Für einen Double-Layer-DVD-Rohling will die ZPÜ 38,6 Cent kassieren. Für eine CD-RW verlangt sie immerhin 19,7 Cent. Ein günstiger CD-RW-Rohling kostet bisher im Handel etwa 11 Cent bei einer Abnahme von zehn Stück Spindelware ohne Jewelcase, also weniger als die verlangte Abgabe.

Man muss sich einmal klarmachen, wofür man diese Abgabe zahlt: Sie ist für Musikstücke und Filme, die man bereits bezahlt hat. Es geht ausschließlich um private Überspielrechte, also typischerweise um die CD-Kopie für das Auto oder für die Zweitanlage im Kinderzimmer. Da liegt der Verdacht nahe, dass damit eine versteckte „Raubkopienausgleichsgebühr“ eingeführt werden soll. Das wird von der ZPÜ natürlich bestritten.

Die Umfrage links zeigt, dass der überwiegende Teil der ZDNet-Leser die Tarife für überzogen hält. Ich bin da ganz anderer Meinung: Die Preise können gar nicht hoch genug sein.

Mit den neuen Abgaben wird der Preis für eine CD-RW von elf auf etwa 28 Cent steigen. Blu-ray-Rohlinge kosten dann statt etwa 3,50 Euro plötzlich 7,00 Euro. Diese Preissteigerung um bis zu 250 Prozent gilt allerdings nur in Deutschland. Was in Zeiten des EU-Binnenmarktes in solchen Fällen passiert, zeigt das Beispiel Frankreich: Dort werden schon seit längerem Urheberrechtsabgaben verlangt, die die Herstellkosten der Rohlinge bei weitem überschreiten.

So darf es nicht verwundern, dass man in europaweiten Preissuchmaschinen besonders viele Rohlinganbieter in Luxemburg findet. Die luxemburgischen Händler sprechen meist perfekt französisch und können ihre versandfertigen Pakete notfalls selbst über die Grenze bringen, sofern das Logistikunternehmen überhaupt einen Auslandszuschlag für Pakete nach Deutschland oder Frankreich erhebt.

Genau dasselbe, was mit dem französischen Markt passiert ist, wird mit dem deutschen auch passieren. Jeder VWL-Student lernt bereits im ersten Semester, dass sich Wirtschaftssubjekte rational verhalten. Das bedeutet, dass „Wirtschaftssubjekte“ nicht 28 Euro für ein 100er Pack CD-Rohlinge zahlen, wenn man es auch für 9,99 Euro zu denselben Liefer-, Versand- und Geschäftsbedingungen in Luxemburg bekommt. Wer schon heute im Ausland kauft, kann sicher sein, dass nichts davon der ZPÜ zufließt.

Je höher der Preis, desto höher ist die Bereitschaft der Kunden, nicht mehr in Deutschland zu kaufen – jedenfalls nicht bei „offiziellen“ Händlern. Kleine Schwarzmarkthändler werden hingegen gestärkt. Neben dem Verkauf von Zigaretten aus Polen und Vodka aus Russland können sie jetzt mit Rohlingen aus Luxemburg ihr Geschäftsfeld erweitern.

Juristisch ist das Problem durchaus interessant: Ein Luxemburger Händler oder Importeur muss natürlich keine Abgaben an die ZPÜ zahlen. Ebenso kann er seine Ware durch die ganze EU schicken wie durch das Inland.

In der Pflicht ist man allerdings als Endkunde. Die Abgaben sind der ZPÜ selbstverständlich zu entrichten, wenn man im Ausland bestellt hat. Strafbar macht man sich allerdings nicht. Es entsteht lediglich ein zivilrechtlicher Anspruch der in der ZPÜ zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften – und die kriegen von dem Kauf nichts mit.

Auch um Finanzminister Schäuble muss man sich keine Sorgen machen. Er wird sicherlich keine CD mit Daten von Rohling-Abgaben-Hinterziehern kaufen, da das Geld nicht in seinen Säckel fließt.

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11 Kommentare zu Darum sind 3,47 Euro Urheberrechtsabgabe pro Rohling zu wenig

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  • Am 21. Februar 2010 um 8:16 von arcebus

    Bitte um sofortige Überweisung von 120 Euro pro Leser!
    Ihr benutzt die deutsche Sprache (naja, mehr oder weniger ;-}}.

    Ich auch.

    Also her mit meiner Urheberrechtsabgabe! Aber hurtig!

  • Am 15. Februar 2010 um 16:22 von Daniel

    Nicht nachvollziehbar
    Toll, wann kommt die Zwangsabgabe auf einen USB – Stick ?? Schließlich könnte ich Die Musik / Film direkt davon abspielen, oder von der SD Karte, mir fällt gerade ein, im Handy sind ja auch 4 GB Ram..

  • Am 13. Februar 2010 um 19:32 von seryoga

    Mafia oder was???
    Es kommen die behindertsten gesetze hier raus. was soll das? Ist das land behindert geworden? Oder lassen wir uns hier alles gefallen? Für jeden Furz muss man hier ja Geld herausrücken. Ist doch voll die Verarsche. Für jede Rohling zahle ich 19% Mehrwertsteuer und das ist auch schon zu viel. Diese Leute sollten Angst haben auf der Strasse zu laufen!

  • Am 11. Februar 2010 um 13:22 von Ich

    Mister Schäuble
    Also nach meiner Auffassung würde sich doch unser Herr Schäuble beim Kauf seiner CD ebenfalls an einer Hintergehung der ZPÜ beteiligen. Die CD ist mit Sicherheit selbst gebrannt, war folglich mal ein Rohling. Und zu allem Übel kommt die auch noch aus der Schweiz!!
    Muss er jetzt die 19,7 cent nachzahlen? Oder müsste das der Hersteller der CD machen und dafür etwas von seinen 2,5 Millionen abgeben?

  • Am 10. Februar 2010 um 18:54 von ebayer

    >>Raubkopienausgleichsgebühr
    Aber warum nur auf Rohlinge…was ist denn mit Festplatten und Speichersticks…das Ganze ließe sich ja ausdehnen bis aufs Papier und den Bleistift…

    Rosige Zeiten…Geld scheffeln ohne jegliche Gegenleistung zu erbringen…einfach nur auf Verdacht hin abkassieren…dafür entbehrt es meiner Meinung nach jedem geforderten Cent der berechtigten Grundlage…

    Zitat:
    >>Man muss sich einmal klarmachen, wofür man diese Abgabe zahlt: Sie ist für Musikstücke und Filme, die man bereits bezahlt hat.

  • Am 10. Februar 2010 um 11:25 von Niklas

    Abzocke
    Wer sagt das ich urheberrechtlich geschützte Inhalte brenne?
    Wenn ich CD`s oder DVD`s Brenne dann nur zu Datensicherung wie z.b. Bilder oder Text Dokumente. Meiner meinung nach sollten wir alle dagegen vorgehen und uns nicht unterdrücken lassen von denen, die sich nur mal wieder überlegt haben um nochmehr Geld zu machen!
    Wie wärs mit einer massen Klage?!

  • Am 10. Februar 2010 um 11:25 von Niklas

    Abzocke
    Wer sagt das ich urheberrechtlich geschützte Inhalte brenne?
    Wenn ich CD`s oder DVD`s Brenne dann nur zu Datensicherung wie z.b. Bilder oder Text Dokumente. Meiner meinung nach sollten wir alle dagegen vorgehen und uns nicht unterdrücken lassen von denen, die sich nur mal wieder überlegt haben um nochmehr Geld zu machen!
    Wie wärs mit einer massen Klage?!

  • Am 9. Februar 2010 um 11:46 von Torty

    In der Umfrage fehlt was
    Der Punkt
    „Wer nutzt denn heute noch Optische Spechermedien?“
    Nachdem ich ein paarmal versucht habe BluRays zu brennen, das zum einen gefühlte Stunden dauert zum anderen vor einiger Zeit noch eher ein Glücksspiel als eine Sicherung war (30-40% Ausschuss nach dem brennen ist zuviel) bin ich auf Festplatten umgestiegen. 1Tb für ~60-80? .. da kann der Rest nicht mithalten.

  • Am 7. Februar 2010 um 17:30 von Selbstbrenner

    Und was ist bei Selbstbrennern…?
    Grob geschätzt verwende ich 95 % meiner Rohlinge zum Archivieren eigener Bilder (haaaalllloooo – bei ’ner DSLR hat 1 RAW + 1 JPEG mal eben 30 MB!)… bekomme ich Kohle für meine Bilder, wenn ich der Verwertungsgesellschaft angehöre?
    Was kiffen die denn, dass die auf solche Summen kommen …?

  • Am 5. Februar 2010 um 8:29 von Heinrich Fuchs

    Amazon und ggf. andere Händler in Luxemburg
    Da fällt mir doch ein, dass wahrscheinlich der grösste Online-Händler bereits seit längerem Geschäfte aus Luxemburg tätigt. Vielleicht fällt es ja jetzt dem einen oder anderen explizit auf…

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