Das Urteil schränkt die Erhebung von Daten in keiner Weise ein, sondern nur ihre Nutzung. Im Wesentlichen beschränkt es sich darauf, „normenklar“ festzulegen, in welchen Fällen die vorsorglich und verdachtsunabhängig gespeicherten Daten an Ermittlungsbehörden weitergegeben werden dürfen. Insbesondere ist dazu ein Richtervorbehalt erforderlich. Ferner müssen Standards an die Datensicherheit vorgegeben werden.
Das Gericht räumt ein, dass sich aus diesen Daten bis in die Intimsphäre hineinreichende inhaltliche Rückschlüsse schließen lassen. Adressaten, Datum, Uhrzeit und Ort jeder E-Mail, SMS und MMS sowie eines jeden Telefongesprächs erlaubten, „wenn sie über einen längeren Zeitraum beobachtet werden, in ihrer Kombination detaillierte Aussagen zu gesellschaftlichen oder politischen Zugehörigkeiten sowie persönlichen Vorlieben, Neigungen und Schwächen“. Außerdem ermögliche eine Vorratsdatenspeicherung, je nach Nutzung der Telekommunikation, die Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile praktisch jeden Bürgers.
Bei diesen Feststellungen ist es umso erstaunlicher, dass das Verfassungsgericht trotzdem der Meinung ist, eine solche Speicherung könne „unter bestimmten Maßgaben mit Artikel 10 Absatz 1 GG vereinbar sein“. Zur Begründung führt das Gericht vor allem an, dass die Daten nicht beim Staat, sondern beim Dienstanbieter gespeichert werden. Der Staat habe ja keinen direkten Zugriff auf das gespeicherte Material.
- Vorratsdatenspeicherung: Freibrief für den Gesetzgeber
- Das Urteil ist ein Rückschritt beim Datenschutz von über 25 Jahren
- Erstellung von Persönlichkeits- und Bewegungsprofilen jeden Bürgers möglich
- Unberechtigte Nutzung der Vorratsdaten ist vorprogrammiert
- Mögliche Gründe für die Entscheidung der Verfassungsrichter
- Das Bundesverfassungsgericht darf sich der EU-Legislative nicht unterordnen
- Weiterer Überwachungsgesetzgebung ist Tür und Tor geöffnet
- Fazit
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3 Kommentare zu Vorratsdatenspeicherung: Freibrief für den Gesetzgeber
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Verfassungsgericht
Von welcher Verfassung ist eigentlich hier die Rede?
Wir haben doch gar keine Verfassung sondern nur ein Grundgesetz!
Staatliche Interessen über alles…..
Ich finde es unglaublich, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bei den Menschen heute keinen Wert mehr darstellt. Die Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes spiegelt daher nur die Meinung der Bürger wider, die sich kaum darum scheren, dass ihre Daten überall abrufbereit liegen, bei Amazon, bei Ebay, bei Yasni, Twitter und wie sie alle heißen. Damit wird jede erdenkliche Kleinstkriminalität abrufbar und kann meiner Karriere schaden. Kein Wunder, dass Frau Käßmann keinen Bock mehr auf das Amt hatte, weil ihr Fehltritt von den Medien bis ins letzte Detail durchgekocht wurde. Das will keiner. Aber dieser Druck wird in Zukunft nicht mehr „nur“ auf Personen bestehen, die in der Öffentlichkeit stehen, sondern jeder Bürger X oder Bürgerin Y wird ausgespäht. Praktisch, denn damit wird jeder epressbar, denn wer handelt schon 100% korrekt und legal während seiner ganzen Lebenszeit ? Gabs vielleicht mal eine sexuelle Seitensprung auch mal in eine bizarre Richtung ? Hat die Person mal irgendwas runtergeladen, was nicht legal war ? Ist Frau P. über Rot gefahren mit dem Fahrrad und hatte dabei auch noch einen meßbaren Alkoholpegel ? Das erinnert mich dem Grunde nach an die Ethik Akten bei Scientology, wo genau private Informationen und Vorlieben gespeichert werden, nach dem Motto: Vielleicht kann mans noch mal brauchen , oder ?
Unter dem Deckmantel des kampfes gegen den Terrorismus erlaubt man die Sammlung aller möglichen Daten. Spüren werden es erst die, die die fatalen Folgen am eigenen Leibe erleben. Glück Auf!
zu früh gefreut
Ich hatte bisher leider keine Zeit mich näher mit dem genauen Wortlaut des Urteils auseinander zu setzen, aber ich hatte es schon irgendwie im Urin, dass da noch was dickes kommen wird.
Was bedeutet das für mich?
Weiterhin aktiv bleiben im Kampf gegen den Überwachungsstaat.
So wird einem wenigstens nicht langweilig :-)