Für die höchsten Richter in Deutschland gibt es keinen Grund, bei verfassungsrechtlichen Fragestellungen zu unterscheiden, ob es sich bei einem Gesetz um die Umsetzung einer EU-Richtlinie handelt oder nicht. Man muss sich schon fragen, wie Hans-Jürgen Papier noch im Dezember 2008 das Volkszählungsurteil feiern und ein gutes Jahr später eine um ein Vielfaches höhere verdachtsunabhängige Datenspeicherung für „nicht schlechthin unvereinbar“ mit dem Grundgesetz erklären kann.
Sollte sich die Meinung des Gerichts tatsächlich so schnell geändert haben, dann bleibt die Frage, warum das Urteil so viele mahnende Worte an die Politik enthält. Dass dem Gericht in so einem Fall „Untertanendenken“ gegenüber der EU-Legislative vorgeworfen wird, ist nicht weiter verwunderlich.
Einige Tage nach dem Urteil legte er im Deutschlandfunk noch einmal nach: Es sei Aufgabe der Politik für einen gewissen harmonischen Ausgleich von Freiheit und Sicherheit zu sorgen. Das habe sie aber in den letzten Jahren nicht so getan, wie es des Bundesverfassungsgericht eigentlich verlangen müsste. Damit versucht er offensichtlich, Verantwortung des Gerichts auf die Politik abzuwälzen.
Das Grundgesetz sieht jedoch vor, dass die Abgeordneten bei ihren Entscheidungen nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Verstößt ein beschlossenes Gesetz gegen die Verfassung, ist es Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, das Gesetz aufzuheben. Ob es sich dabei um EU-Vorgaben handelt, ist unerheblich.
- Vorratsdatenspeicherung: Freibrief für den Gesetzgeber
- Das Urteil ist ein Rückschritt beim Datenschutz von über 25 Jahren
- Erstellung von Persönlichkeits- und Bewegungsprofilen jeden Bürgers möglich
- Unberechtigte Nutzung der Vorratsdaten ist vorprogrammiert
- Mögliche Gründe für die Entscheidung der Verfassungsrichter
- Das Bundesverfassungsgericht darf sich der EU-Legislative nicht unterordnen
- Weiterer Überwachungsgesetzgebung ist Tür und Tor geöffnet
- Fazit
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3 Kommentare zu Vorratsdatenspeicherung: Freibrief für den Gesetzgeber
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Verfassungsgericht
Von welcher Verfassung ist eigentlich hier die Rede?
Wir haben doch gar keine Verfassung sondern nur ein Grundgesetz!
Staatliche Interessen über alles…..
Ich finde es unglaublich, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bei den Menschen heute keinen Wert mehr darstellt. Die Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes spiegelt daher nur die Meinung der Bürger wider, die sich kaum darum scheren, dass ihre Daten überall abrufbereit liegen, bei Amazon, bei Ebay, bei Yasni, Twitter und wie sie alle heißen. Damit wird jede erdenkliche Kleinstkriminalität abrufbar und kann meiner Karriere schaden. Kein Wunder, dass Frau Käßmann keinen Bock mehr auf das Amt hatte, weil ihr Fehltritt von den Medien bis ins letzte Detail durchgekocht wurde. Das will keiner. Aber dieser Druck wird in Zukunft nicht mehr „nur“ auf Personen bestehen, die in der Öffentlichkeit stehen, sondern jeder Bürger X oder Bürgerin Y wird ausgespäht. Praktisch, denn damit wird jeder epressbar, denn wer handelt schon 100% korrekt und legal während seiner ganzen Lebenszeit ? Gabs vielleicht mal eine sexuelle Seitensprung auch mal in eine bizarre Richtung ? Hat die Person mal irgendwas runtergeladen, was nicht legal war ? Ist Frau P. über Rot gefahren mit dem Fahrrad und hatte dabei auch noch einen meßbaren Alkoholpegel ? Das erinnert mich dem Grunde nach an die Ethik Akten bei Scientology, wo genau private Informationen und Vorlieben gespeichert werden, nach dem Motto: Vielleicht kann mans noch mal brauchen , oder ?
Unter dem Deckmantel des kampfes gegen den Terrorismus erlaubt man die Sammlung aller möglichen Daten. Spüren werden es erst die, die die fatalen Folgen am eigenen Leibe erleben. Glück Auf!
zu früh gefreut
Ich hatte bisher leider keine Zeit mich näher mit dem genauen Wortlaut des Urteils auseinander zu setzen, aber ich hatte es schon irgendwie im Urin, dass da noch was dickes kommen wird.
Was bedeutet das für mich?
Weiterhin aktiv bleiben im Kampf gegen den Überwachungsstaat.
So wird einem wenigstens nicht langweilig :-)