ACTA-Abkommen: lückenlose Überwachung im Internet

Offensichtlich fürchten sich einige Staaten davor, dass ihre Parlamente keine generelle Überwachungsverpflichtung für Provider passieren lassen werden. Doch die ist gar nicht nötig. Da die Provider mit der Haftung für von Usern begangene Urheberrechtsverletzungen finanziell überfordert wären, bleibt Ihnen zur Überwachung faktisch keine Alternative.

Eine grundrechtseingreifende Gesetzesänderung wäre dennoch erforderlich: Der EU-Vorschlag schreibt zwar die Überwachung nicht vor, erfordert aber, dass den Providern das Ausspionieren von Nutzern zumindest erlaubt wird. Ein schwerer Eingriff in das Fernmeldegeheimnis bleibt unausweichlich.

Ebenso muss der Gesetzgeber das Grundrecht auf Informationsfreiheit beschränken. Das Internet ist schon lange keine „Nischeninformationsquelle“ mehr, sondern ein Massenmedium, das Papierpresse und Rundfunk mindestens gleichgestellt ist. Die Abschaltung des Internetzugangs stellt eine entscheidende Benachteiligung von Bürgern dar. Für Freiberufler und Angestellte mit Home-Office kommt eine Trennung vom Internet faktisch einem Berufsverbot gleich.

Es erscheint äußerst fragwürdig, ob ein solcher Grundrechtseingriff mit dem deutschen Grundgesetz in Einklang zu bringen ist. Selbst, wenn keine Verpflichtung, sondern nur ein Recht zu einer allgemeinen Überwachung besteht, darf das Bundesverfassungsgericht einen solchen Eingriff nicht zulassen. Die Provider müssten anders als bei der Vorratsdatenspeicherung auch die Inhalte jeglicher Kommunikation ausspionieren. Die Beteuerungen von EU-Handelskommissar und Chefunterhändler Karel de Gucht, dass das ACTA-Abkommen die Bürgerrechte nicht einschränke und Konsumenten nicht schikanieren werde, klingen äußerst unglaubwürdig.

Anlass zur Hoffnung, dass das ACTA-Abkommen nicht ratifiziert wird, gibt derzeit das EU-Parlament. Letzte Woche hatte es mit 633 zu 13 Stimmen bei 16 Enthaltungen eine Resolution verabschiedet, die die Offenlegung der bisherigen ACTA-Verhandlungstexte fordert. Notfalls soll die Resolution vor dem europäischen Gerichtshof eingeklagt werden.

Allerdings darf man daraus nicht schließen, dass das Parlament die Ratifizierung des Abkommens verweigern wird. Zunächst geht es dabei um gekränkte Eitelkeiten aufgrund des NDAs, das auch die Parlamentarier mit einschließt. Nur so ist die eindeutige Mehrheitsentscheidung zu erklären.

Bei vielen Europa-Abgeordneten wurden Provider vorstellig, die sich durch die derzeitigen ACTA-Entwürfe von USA und EU-Kommission unter Druck gesetzt fühlten: Entweder spionieren oder zahlen, lautet der Tenor der Entwürfe diesseits und jenseits des Atlantiks. Beide Optionen halten die Provider nicht für sonderlich erstrebenswert. Die Abgeordneten konnten den Providervertretern bisher nur wahrheitsgemäß erklären, dass sie den Stand der Verhandlungen nicht kennen.

Themenseiten: Big Data, Datenschutz, Kommunikation, Kopierschutz, Security-Analysen, Tauschbörse, Zensur

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

Noch keine Kommentare zu ACTA-Abkommen: lückenlose Überwachung im Internet

Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *