MPEG-Patentinhaber verklagen Aldi und Lidl

Die Discounter vertreiben unter ihren Hausmarken Tevion und Silvercrest angeblich ohne Lizenz Produkte mit MPEG-2-Technik. Die Kläger fordern Schadenersatz in nicht genannter Höhe. Zudem streben sie ein Verkaufsverbot an.

Logo der MPEG-LA

Mehrere Inhaber von MPEG-Patenten haben beim Landgericht Düsseldorf unabhängig voneinander Klagen gegen Aldi Nord, Aldi Süd und Lidl eingereicht. Nach Angaben des Rechteverwalters MPEG LA werfen die Unternehmen den Lebensmitteldiscountern vor, mehrere Patente für den Kompressionsstandard MPEG-2 ohne Erlaubnis zu nutzen.

Wie aus der Klageschrift hervorgeht, sollen Aldi Nord und Aldi Süd unter ihrer Eigenmarke Tevion Produkte mit MPEG-2-Technik vertreiben, ohne beim jeweiligen Rechteinhaber eine Lizenz dafür erworben zu haben. Betroffen sind demnach Desktop-PCs, Laptops, Settop-Boxen, DVD- und Blu-ray-Player sowie Fernsehgeräte mit digitalem Empfänger.

Lidl hat nach Angaben von MPEG LA hierzulande Laptops, Settop-Boxen, DVD-Player und TV-Geräte mit Digitalreceiver unter seiner Hausmarke Silvercrest vertrieben, ohne die dafür notwendigen Lizenzen zu besitzen.

„Wir erwarten von allen Einzelhändlern, die MPEG-2-Produkte unter ihrer Hausmarke verkaufen, dass sie ihrer Lizenzverpflichtung genau wie andere Hersteller von Markenwaren nachkommen, und stellen ihnen zu diesem Zweck unsere MPEG-2-Lizenz zur Verfügung“, sagte Larry Horn, CEO und Präsident von MPEG LA. „Darüber hinaus fordern wir von den Händlern, dass sie auch ihren Lieferanten gegenüber darauf bestehen, dass diese alle Lizenzverpflichtungen erfüllen.“

Die Kläger fordern wie in einem ähnlichen Patentstreit mit Medion im vergangenen Jahr neben Schadenersatz in nicht genannter Höhe eine Verfügung, die den Discountern die Verwendung der fraglichen MPEG-2-Patente sowie den Verkauf, die Vermarktung und den Import entsprechender Produkte verbietet.

Themenseiten: Aldi, Business, Lidl, Urheberrecht

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