HP entscheidet Patentstreit um Tintenpatronen erneut für sich

Laut ITC verstoßen elf Anbieter kompatibler Patronen gegen von HP gehaltene Patente. Drei Unternehmen zahlen Schadenersatz und stellen den Verkauf der fraglichen Produkte ein. Gegen die anderen verhängt die ITC ein Import- und Verkaufsverbot.

Hewlett-Packard hat einen Patentstreit mit elf Anbietern von Tintenpatronen für sich entscheiden können. Laut einer Untersuchung der International Trade Commission (ITC), die auf eine im September von HP eingereichte Klage zurückgeht, haben die Unternehmen durch den Import und Verkauf kompatibler Patronen vom Typ HP 02 mehrere Patente des Druckerherstellers verletzt.

Zwei der elf Beklagten, InkPlustoner.com und Comptree Ink, haben einen Vergleich mit HP geschlossen und zahlen Schadenersatz in nicht genannter Höhe. Die beiden Firmen verpflichten sich zudem, keine kompatiblen HP-02-Patronen mehr in den USA zu verkaufen. Nach Auskunft des Druckerherstellers wurde eine ähnliche Vereinbarung mit einem dritten Beklagten, SmartOne Services, getroffen.

Die ITC hat zugestimmt, ihre Ermittlungen gegen Zhuhai Gree Magneto-Electric einzustellen, solange der Anbieter zusagt, künftig keine weiteren kompatiblen Inkjet-Produkte mehr in den USA anzubieten. Die anderen sieben Unternehmen werden HP zufolge von der ITC eine Mitteilung erhalten, die ihnen den Import und Verkauf der fraglichen Patronen in den USA untersagt.

„HP ist erfreut über den Ausgang der Angelegenheit“, sagte Stephen Nigro, Senior Vice President der Sparte Inkjet und Web Services bei HP. Wir werden weiter energisch gegen Unternehmen vorgehen, die HPs geistige Eigentumsrechte nicht respektieren.

HP bekämpft seit Jahren konsequent Anbieter kompatibler Tintenpatronen und wirft ihnen in der Regel Patentverletzungen vor. In den meisten Fällen hat der Druckerhersteller die Klagen gegen Zahlung von Schadenersatz und Unterlassungszusagen eingestellt.

Themenseiten: Business, Drucker, Gerichtsurteil, Hewlett-Packard, Urheberrecht

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