P2P-Filesharing: So reagiert man richtig auf Abmahnungen

Problematisch ist, dass sich die Anti-P2P-Firma das Gericht in der Regel aussuchen kann. Der Rechteinhaber kann sich zur Auskunftserteilung laut § 101 Absatz 9 UrhG an ein Landgericht wenden, an dem der Internetprovider einen Sitz oder eine Niederlassung hat.

Bei großen Providern ist davon auszugehen, dass sie in nahezu jedem Landgerichtsbezirk eine Niederlassung haben. Besonders beliebt ist bei den P2P-Ermittlungsfirmen das Landgericht Köln. Neben der Tatsache, dass dem Gericht ein Album ausreicht, um ein gewerbliches Ausmaß anzunehmen, ist es bekannt dafür, dass es schnell und zuverlässig arbeitet.

Schnelligkeit ist besonders wichtig, da die Telekommunikationsunternehmen die Zuordnung von IP-Adresse und Kundendaten nur wenige Tage speichern. Dass diese Zuordnung bei Flatratekunden überhaupt gespeichert wird, begründen die Provider damit, dass sie die Daten einige Tage benötigen, um technische Störungen zu identifizieren, die von einem Anschluss ausgehen können, beispielsweise wenn sich ein Kunde einen Botnet-Client eingefangen hat. Gegen diese Argumentation ist nichts einzuwenden.

Einige Provider speichern die IP-Adresse ihrer Kunden allerdings nicht mehrere Tage, sondern nur wenige Stunden oder löschen die Daten direkt nach Verbindungsende. In diesem Fall ist es den Landgerichten nicht möglich, den Anschlussinhaber zu einer IP-Adresse zu ermitteln.

Nutzer, die bei einem kleinen Provider sind, der nur in einem Landgerichtsbezirk Niederlassungen unterhält, sind derzeit vor den P2P-Ermittlern geschützt, wenn das zuständige Landgericht ein gewerbliches Ausmaß beim Anbieten eines einzigen Album nicht gegeben sieht.

Generell ist es für Ermittler schwierig, Urheberrechtsverletzer zur Haftung heranzuziehen, die komplette Alben nicht in einer einzigen Datei anbieten. Grundsätzlich können die Ermittler auch Alben entdecken, deren Titel jeweils in einer eigenen Datei gespeichert sind. Das ist aber sehr viel schwieriger, als den Nachweis einer einzigen Datei zu führen. Die Erfolgsquote würde auf einen Bruchteil reduziert werden.

Da die Ermittler nach Erfolg bezahlt werden, suchen sie gezielt nach Dateien, die ein komplettes Album enthalten. Sie lassen diejenigen, die nur Dateien mit jeweils einem Musiktitel anbieten, derzeit in Ruhe. Die Wahrscheinlichkeit, mit Einzeltiteln ein Abmahnschreiben zu bekommen, ist gering.

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36 Kommentare zu P2P-Filesharing: So reagiert man richtig auf Abmahnungen

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  • Am 11. September 2016 um 6:43 von Thorsten

    Bei der ganzen Thematik merkt man immer wieder, das dieses sehr umfänglich ist und sehr schnell „gefährlich“ werden kann. Wir selbst haben gerade zwar nicht explizit etwas zum Video/Filesharing, ähnliches jedoch bei der Nutzung von Bildern via Pixelio. Wir nutzten für einen Kunden ein Bild, welches redaktionell und kommerziell frei gegegeben war. Der Urheber entfernte dieses Bild irgendwann aus der Datenbank und behauptete gegenüber unserem Kunden, er hätte dieses NIEMAL für kommerzielle freigegeben. Unser sehr fitter und Top-Anwalt (den ich klar hier auch für diese Fälle sehr empfehlen möchte: Paul Link http.//www.linklegal.de) kann und konnte hier mit weitaus hilfreicheren Tipps und vor allem praktischen Know-How viele Zusatzkosten einsparen. Das Thema sollte also auf jeden Fall mindestens einmal von einem entsprechenden Anwalt beleuchtet werden.

  • Am 8. April 2015 um 13:09 von Jutta

    Störerhaftung hin oder her. Ich gehe nach dem letzen anwaltlichen Schreiben lieber sicher und rüste für nich mal viel Geld technisch auf. Mein Netbarry filtert jetzt den gesamten P2P-Quatsch aus dem Wlan raus und hintert so die Kinder und Feriengäste bei der Benutzung von Filesharing-Programmen. Noch mal nicht!

  • Am 4. Dezember 2014 um 9:44 von Daniel Malakoff

    Es ist gut, wenn man bei einer Abmahnung zu einem Rechtsanwalt geht. Er kann dann helfen aus der Sache wieder raus zu kommen, schon bei illegalem Teildownload kann man abgemahnt werden. Hierzu habe ich recherchiert und einen interessanten Artikel von einem Rechtsanawalt gefunden. Hier wird geschrieben, dass jemand abgemahnt wurde, weil er eine Datei zu 0,04 % heruntergeladen hatte. https://www.aid24.de/rechtsblog/filesharing-kann-bei-illegalem-teildownload-einer-datei-manchmal-teuer-werden

  • Am 23. Juli 2014 um 17:34 von Andrea

    hi zusammen,

    nachdem ich im Jahre 2011 abgemahnt wurde (Walldort & Frommer) und dann nach einigen Bettelbriefen lange nichts mehr von denen gehört habe, kam heute ein Mahnbescheid.

    Aber ich denke, das klügste was man hier tut ist auf jeden Fall: Widerspruch einlegen und dann Anwalt kontaktieren, weil der Fall eh kurz vor der Verjährung steht!

    Filesharing-Fall war am 10.04.2011
    Abmahnung am 10.06.2011
    getrackte IP-Adresse: 84.170.86.239

    Diese Adresse aber gehört gar nicht zu unserem Router (Telekom)

    Von daher habe ich mal ein Whois von dieser Adresse gezogen und fand eine Spur zur Telekom.

    OK, ich gebe zu, dass ich mir in besagtem Jahre was runtergeladen hatte (New Moon) , aber ausschließlich für den privaten Gebrauch und nicht für sonstwas. Ich hatte mir das Teil auf DVD gebrannt und mal angeguckt und ich fand das Teil sogar ganz süß. Aber diese DVD gibt es längst nicht mehr (geschreddert).

    Von daher müsste dieser Fall eigentlich sogar schon Verjährt sein.

  • Am 25. September 2013 um 13:33 von R. Makarov

    Ich halte diesen Kommentar auch nicht für richtig. Ich bin bereits mehrfach abgemahnt worden (ob rechtmäßig oder nicht sei mal dahingestellt) und wurde von ’nem Anwalt in Köln (www.mariodujmovic.de) eines besseren belehrt. Ignoriert man die Abmahnung kann man sich ganz schnell eine wesentlich kostspieligere einstweilige Verfügung einhandeln. Soviel dazu.

  • Am 23. Juni 2013 um 19:06 von C.B.

    Hallo Leute,
    Abmahnungen die auf dem normalen Postweg in meinen Briefkasten flattern und nicht per Einschreiben, habe ich ersteinmal garnicht erhalten.
    Also warum reagiert Ihr auf diese bekloppten Briefe?
    Erst wenn ein Bescheid vom Gericht kommt und Ihr befragt werdet müsst und ich betone „müsst“ Ihr reagieren!!!!
    Das ist ja so als ob Ihr eine Handwerkerrechnung von einem Maler bekommt der garnichts bei Euch gemacht hat und Ihr bezahlt die??????
    Hallo aufwachen!!!!!!!
    Schmeisst die Abmahnungen in den Müll.
    Gruß
    C.B.

    • Am 29. Juni 2013 um 16:20 von bigkahoona

      Das ist definitiv ein ganz naiver und dummer Rat den man auf keinen Fall befolgen sollte. Ignorieren verlängert keine gesetzlichen Fristen. Selbst wenn man sich nichts zuschulden kommen lassen hat. Am besten sollte man sich an die zuständige Verbraucherschutzzentrale wenden und deren Rat befolgen. Im Zweifelsfall können die einem auch einen seriösen Anwalt nennen. Die Mischpoke die man auf Google unter den Top-Ergebnissen findet sind allesamt „Sekundärparasiten“ und keinen Deut besser als das eigentliche Abmahngesindel. Die wollen einem nicht helfen, sondern hoffen, mit der Furcht der Leute ebenfalls noch ein paar Euro machen zu können.

      • Am 17. August 2013 um 15:40 von h.nikodem

        ich zahle schon für die abmahnung 850€ auf raten zahlung und nun das selbe-das kann doch nicht sein…..

  • Am 16. Oktober 2012 um 20:56 von Indusdi

    Hallo, man kann sich auch an die Verbrsucherberatung wenden.das kostet zwar pro fall 60 Euro , aber die helfen einem Super weiter.

    • Am 1. Februar 2013 um 11:48 von peterx

      ich habe heute ebenfalls ein Schreiben der „Freunde“ erhalten
      Mit folgendem Brief habe ich geantwortet:

      Ihr Zeichen 10119/13 versuchte Abmahnung

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      Wir sind Werbeagentur und Verlag, und in dieser Funktion nicht auf Tauschbörsen unterwegs!
      Insbesondere ist uns die in Ihrem Schreiben „angemahnte“ Datei: „Deutsche Amateure 7—Meine lieben Nachbarn“ nicht bekannt
      und wurde somit auch nicht benutzt bzw. getauscht.

      Im angegebenen Zeitraum 27.07.2012 waren wir nachweislich im Jahresurlaub…unser Haus war wegen Betriebsurlaub für 2 Wochen geschlossen.

      Somit erhebt sich in vorliegendem Fall der Verdacht eines „versuchten Betruges“ und im Wiederholungsfall, zusätzlich, der Nötigung.
      Unabhängig davon sind uns, aufgrund Recherche über Ihre Kanzlei und Ihrer Geschäftsgebaren, sowie des Verfassens dieses Briefes
      zeitliche Einbussen entstanden, die wir vorsorglich mit
      jeweils 150,-€ zzgl gesetzl. MWST
      in Rechnung stellen werden, sollten Ihre „Anschuldigungen“ sich fortsetzen.

      P.S. Eine Kopie dieses Schreibens wurde vorsorglich an die zuständige Anwaltskammer gesendet

      • Am 6. Mai 2013 um 10:57 von Shil

        Hallo zusammen,
        vielen Dank für den sehr informativen Beitrag!
        Ich habe eine (für mich interessante) technische Frage:

        Und zwar habe ich auch (O-Wunder) eine Abmahnung wegen eines Torrents erhalten, allerdings sind die entsprechenden Ports im Router gesperrt (Bis auf 6891-6900, weil die auch vom Windows Messenger genutzt werden). Kann das Schnüffel-Unternehmen denn nicht sehen, über welchen Port das Ganze gegangen ist bzw. dass die Standardports von bittorrent gar nicht zur Verfügung standen?

        Grüße!

  • Am 20. Juni 2011 um 20:21 von eDonkey

    filesharing
    hallo allerseits,

    Ich bin auch nun mehrere male abgemahnt worden, und habe mich immer
    auf para 97a abs 2 Urhg bezogen und 100 eur. freiwillig gezahlt.
    die MoUE abgegeben ohne Annerkennung der Rechtspflicht usw usw.
    Zum glück habe Ich eine Freundin in einem solchen Anwalts Büro , und wurde aus erster Hand beraten. Zu witzig wie sich diese Anwälte untereinander bekriegen. Alles eine Bande.
    letztlich sind Anwaltskosten und Gerichtskosten etc bei diesen Beträgen alle Wertig es darauf ankommen zulassen. Nach der MoUE abgegeben und einfach das ganze Gegen die Wand fahren lassen. die Idioten klagen nur in Einzelfällen, und hoffen eher das man Zahlt.

    • Am 20. August 2011 um 0:48 von Michael S.

      AW: P2P-Filesharing: So reagiert man richtig auf Abmahnungen
      Hallo, habe gerade die Geschichte mit dem Herrn RA S. gelesen und mir ist es beinahe genauso gegangen. Ich habe aber den Auftrag in letzter Minute zurückgezogen und dann die kostenfreie Erstberatung bei http://www.filesharinganwalt.de/ entdeckt. Von dem anderen Rechtsanwalt hab ich nix mehr gehört

      • Am 18. November 2011 um 17:59 von sopfer

        AW: P2P-Filesharing: So reagiert man richtig auf Abmahnungen
        Hallo ich hatte auch Probleme mit Abmahnungen und auch mit Scheffler, habe mich an Dr. Wachs aus Hamburg gewandt. Der hat sich erst um Scheffler gekümmert und dann mit Waldorf Frommer für mich. Bin top zufrieden daher mach ich hier mal Werbung fur ihn. Der ist aber auch ziemlich bekannt als Spezialist http://www.dr-wachs.de

        • Am 19. März 2012 um 20:40 von jimmiblue

          AW: P2P-Filesharing: So reagiert man richtig auf Abmahnungen
          Habe mich ebenfalls an Dr. Wachs Rechtsanwälte gewandt und einen Prozess gegen Scheffler gewonnen. Bin durch zwei Instanzen gegangen. aber RA Mikus von der Kanzlei Dr. Wachs hat das super gemacht! Ich schreibe bald einen auführlichen Gerichtsbericht. Keine Panik sind nicht alle Anwälte übel ;)

          • Am 25. Juni 2012 um 23:20 von Boysen

            AW: P2P-Filesharing: So reagiert man richtig auf Abmahnungen
            wüßte gern wie hoch die Anwaltskosten bei Wachs waren?

        • Am 20. September 2012 um 23:31 von Daswe

          Hallo zusammen.
          Auch ich war in den Strudel des RA Scheffler gelangt. Das war 2008. Er hatte inzwischen eine GMbH gegründet. Nichts hatte er in Bezug Fromme und Walldorf unternommen. Nur ca.100.00 € Honorr abgezockt.
          Flux einen Anwalt aus München genommen,vors Gericht gezogen und aufgrund der Gmbh Geschichte zum Glück noch eine Vergleich gezogen. Besser als nix. Also oberste Vorsicht bei RA Scheffler. Sein Auftreten vor Gericht war, er kam sogar persöhnlich, alles andere als eine Antwalt würdig.

          • Am 31. Januar 2013 um 21:02 von Daswe

            Habe nun über einen Anwalt und meiner Rechtsschutz per Gericht eine Zwangsvollstreckung erwirken können. Heute kam ein Schreiben meines Anwaltes, das der gute Herr Scheffler unbekannt verzogen sei. ( Adresse in München ) Sauberer Anwalt, der auf das Trittbrett der Abzocker aufgestiegen ist.
            Lisbster Haucke, schwarze Schaf der RA´S. Stehe zu Deiner Sch… un dzahle Deine Schulden zurück. Bei Deinem Honorar hastDu auch keinen Halt gemacht. Ich rate allen, niemals Scheffler. Warum das der überhaupt noch im Internet so großkotzigen werben ? Das we

    • Am 30. Januar 2013 um 20:23 von Karl Kusch

      Hallo eDonkey,
      hört sich clever an. Ich soll 1.298 Euro für einen Film zahlen, obwohl ich bereits eine modifizierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben habe. Mit den 100,oo Euro wäre ich auch einverstanden. Hat das denn geklappt und die geben jetzt Ruhe? Wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir mitteilen können, wie Sie das (auch ohne RA) so formuliert haben, dass keine weiteren Schwierigkeiten entstanden sind. Man muss da ja wohl höllisch aufpassen.
      Beste Dank schon mal.
      K. Kusch

  • Am 8. Februar 2011 um 23:07 von G. Gxxxx

    RA Scheffler
    Es scheint wirklich alles ein Plan-Spiel der Rechtsvertreter zu sein.
    U+C sendete mir 4 Abmahnungen mit pikanten Filmen. Natürlich am Wochenende.
    Die seriöus wirkende Notrufnummer lies bei mir Hoffnungen aufkommen. Statt 650,- ? pro Film Mahnungskosten bekam ich dann Tage später Anwaltskosten von fast 5000,- ? für Filme, die nie auf meinem PC waren. Grundlage waren dabei 30.000 ? Streitwert pro Film, also das volle Programm. Ich bin also von einem Krokodil, in das Maul eines Löwen gesprungen. Hätte ich noch bei den Abmahnungen eine Chance gehabt, aus der Sache glimpflich raus zu kommen, so bin ich jetzt durch Unterschriften, die ich in der Not und in Vertrauen an den Rechtsstaat geleistet, zum Wirtschaftlichen Desaster verdammt.
    Deutsches Recht ist Gutes Recht.
    Dabei wurde ich bisher noch nicht mal schuldfrei gesprochen.
    Ich kann nur allen Bürgern raten, sucht euch in der Nähe ein Anwalt und bewahrt Ruhe.

    Später hab ich einen Trojaner gefunden, der über meine IP durch das Netz geistert……wahrscheinlich von Anwälten oder Filmverlagen ins Netz gestellter.

    • Am 15. März 2011 um 15:44 von Marc

      AW: RA Scheffler
      Hallo Zusammen,

      ich gehöre auch zu den Geschädigten!Auch ich habe mich in der Not nachdem ich eine Abmahnung
      eines Rechtsanwaltes aus Kiel, Kanzlei Schröder, erhalten habe an die Kanzlei Scheffler in München
      gewandt.
      Der Anwalt aus Kiel machte mir einen Vorschlag, Unterlassungserklärung zu unterschreiben und 750, 00 ? zu bezahlen.
      Ich bin auch über das Internet auf die scheinbar seriöse Anwaltskanzlei Scheffler gestossen und bin
      in meinen Augen arglistig getäuscht worden und sollte nun 2.500 ? Anwaltshonorar bezahlen, weil
      diese den angeblichen Streitwert von 50.000 ? mit der Quote 1.9 berechnet.hat.
      Ich frage mich nur warum, denn es ging ja nur um 750, 00 ? die ich nicht bezahlen wollte, bzw.der Kanzlei in Kiel ein Gegenangebot von 200, 00 ? zu unterbreiten.
      Leider habe ich auch wie so viele andere einiges Unterschrieben und schon schnappte die Falle zu.
      Ich habe bereits den Verbraucherschutz+dei Anwaltskammer über diese Machenschaft informiert..
      Ich kann nur dringend davor warnen sich mit der angeblichen Hilfe im Internet einzulassen.
      Nun blieb mir nichts anderes übrig als meinen Anwalt des Vertrauens aufzusuchen, der mich aus dieser Geschichte wieder rausboxt.Einfach unverschämt wie die mit der Angst der Leute richtig Kohle machen.

      • Am 30. Januar 2012 um 22:00 von bernd

        AW: P2P-Filesharing: So reagiert man richtig auf Abmahnungen
        …bin auch geschädigter, bzgl. scheffler! unglaubliche sauerei,.. hab nen anderen anwalt befragt und dieser sagte man solle sich bestenfalls an die zuständigen rechtsanwaltskammer wenden! je mehr das tun, je mehr beschwerden dort vorgetragen werden und die merken, dass hier mit system unter ausnutzung von angst der betroffenen, die sich hilfesuchend an beistand wenden, anwälte unterwegs sind die solches gnadenlos ausnutzen, umso effektiver und schneller kann man solchen "teufelsadvokaten" das handwerk verbieten… unglaublich wie durch solch einen missbrauch fachlichen wissens die gutgläubigkeit und not geschädigter ausgenutzt und obendrein noch vergrössert wird… amen!…. also bitte verbreiten und keine angst vor beschwerden bei der rechtsanwaltskammer!—

        • Am 20. September 2012 um 12:57 von H.Theo

          Hallo, habe genau das selbe Problem mit dem RA Scheffler, eine forderung von ihm (Verrechnungsstelle) 2582€, nur von ihm, obwohl ausgemacht war am Telefon unter zeugen ich hatte den lautsprecher an: pauschal 254€.
          Jetzt kam noch ein neuer RA Ries dabei, der eine gesamtforderung von 2830,76€ hat mit frist natürlich.
          Ich frage mich auch wofür?????? Die haben nichts gemacht. Abzocke!!
          Werde auf gar keinen fall dafür zahlen.

          Was würdest du tun? wie verhälst du dich in deinem Fall?

          Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
          Gruß H.

  • Am 22. November 2010 um 9:03 von Chrissi

    Ein sehr guter Artikel, vielen Dank
    Hallo!

    Nur mal angenommen, man lädt eine Datei in einem „geschützten Rahmen“ über einen schweizer Anbieter. Einen Container mit vielen kleinen Dateien.

    Hat auf seinem Rechner aber keine Software, welche etwas mit den Peer-2-Peer Netzwerken, wie esel oder torrent zu tun hat. Ist der Meinung zwar einen Download gemacht zu haben, aber sich nicht bewußt, dieses als Upload über den Rechner zur Verfügung gestellt zu haben.

    Bekäme dann Post, das man diese Datei der allgemeinheit auf einer bestimmten torrent Seite mit welcher man keinen Kontakt hat, zur Verfügung gestellt hätte. Diesem Schreiben liegt zum Beispiel kein Screenshot über diesen Upload bei. Lediglich die IP, der Hash, Name der Datei und angebliche Uhrzeit.

    Könnte es sein, das man diese Datei wirklich nicht als Upload angeboten hat, es jedoch unterstellt wird?

    Durch den getätigten Download, wurde dem Downloadanbieter vermutlich die IP mitgeteilt. Nun sind diesem, IP, Hashwert und Namen der Datei bekannt. Mit diesen Daten wäre es doch möglich zu sagen, das ein Upload angeboten wurde?

    Da sich die Abmahnungen ja sehr speziell mit einem angebotenen Upload beschäftigen sollen, wäre man gut beraten eine Kopie eines Screenshots anzufordern? Was wärez.B. mit einer Abmahnung, wenn die Gegenseite nur mal angenommen, nicht in der Lage wäre einen solchen bei zubringen? Bestünde eine solche Forderung weiterhin?

    • Am 3. Dezember 2010 um 12:16 von halloerstmal

      Abmahnung Filesharing
      Hallo,

      da ich im letzten Jahr auch bereits mehrmals von verschiedenen Abmahnkanzleien abgemahnt wurde, habe ich diesen Artikel mit großem Interesse gelesen. Ob an der Vermutung, dass abmahnende Kanzeleien und entsprechende Beistandskanzleien ein gemeinsames Spiel spielen, etwas dran ist, ist schwer zu sagen. Diese Behauptung könnte mir bei vielen Gegebenheiten im alltäglichen Leben kommen, dass sich Firmen mehr oder weniger gegenseitig „Aufträge verschaffen“. Damals war ich zunächst regelrecht gelähmt vor Schreck, als ich die erste Abmahnung im Briefkasten fand und habe mich in meiner Not an die bekannte, auf diesen Bereich spezialisierte Kanzlei WBS (www.wbs-law.de) gewendet, die mich relativ glimpflich aus meiner Bredouille buxiert hat. Ich habe mich für diese Kanzlei entschieden, da einer der Anwälte (Herr Solmecke) bereits mehrmals bei Johannes B. Kerner im TV zu sehen war und mir daher seriös erschien. Ich habe es auch bis heute nicht bereut.

  • Am 4. November 2010 um 20:21 von T.Huber

    Abmahnung bearbeitet von RA Scheffler – VORSICHT!!!
    Ich habe eine Abmahnung von U+C erhalten über 650 ?. Darauf habe ich mich an die Rechtsanwälte Scheffler gewandt, scheffler-ra.de ist die interessante Internetadresse. Der Kontakt war sehr freundlich, diverse Verträge sollten zuvor unterschrieben werden, alles klar soweit.
    Was mir NICHT klar war: Der völlig überhöhte Streitwert in Höhe von 20000 ? wurde nicht angefochten, sondern einfach übernommen. Auch rechnet diese Kanzlei mit dem 1,9 fachen Satz ab, getreu einem Urteil des LG München, andere setzen maximal 1,3 fach fest. Das bedeutet, dass mich der Spaß, einen Film mit pikantem Inhalt (keine Studioproduktion, billigste Kameraführung) heruntergeladen zu haben, insgesamt 1.750 ? plus Abmahngebühr der U+C plus Entscheidungsgebühr (voraussichtlich 150 ? jeweils) gekostet hat.

    Auf Nachfrage wurde nur erwidert, dass doch die Vereinbarung unterzeichnet wurde und daher alles klar gewesen sein dürfte. Fakt ist: Diese ganzen Rechtsanwälte im Urheberrecht sind eine einzige Bande, die unter einer Decke steckt. Die Kläger setzen viel zu hohe Streitwerte an, die Beklagtenseite übernimmt diese Höhe gerne, der ungeübte Laie hat keine Ahnung und zahlt am Ende 2000 ? für eine Aktion. Gratuliere. Ich bitte um Erfahrungsberichte anderer Kanzleien.

    T.Huber

    • Am 7. November 2010 um 16:08 von C. B.

      AW: Abmahnung bearbeitet von RA Scheffler – VORSICHT!!!
      Lieber Herr Huber,
      Sie haben es erkannt.
      Die einen Rechtsanwälte verdienen sich dumm und dämlich mit Massenabmahnungen, die anderen machen das Geld mit rechtlichem Beistand auf der anderen Seite.
      Ich bin selbst Abgemahnter (956? für einen Film) , habe es aber nie in Erwägung gezogen einen RA deswegen einzuschalten.
      Trotz hunderter schlauer Ratschläge, dass man ja nicht auf eigene Faust dagegen vorgehen soll. Alles Schwachsinn. Als halbwegs gebildeter Mensch und nach etwas Recherche weiss man genau was zu tun ist.
      Ich habe natürlich nie einen Cent bezahlen müssen.
      Traurig ist nur, daß der Gesetzgeber diesem Treiben der Rechtsverdreher jahrelang tatenlos zusieht.
      C.B.

      • Am 11. November 2010 um 12:18 von R. B.

        AW: AW: Abmahnung bearbeitet von RA Scheffler – VORSICHT!!!
        Hallo C.B.,

        wir haben heute auch so ein Schreiben von U + C erhalten.

        Wäre nett, wenn Sie näher erläutern könnten, wie Sie vorgegangen sind.

        Ich habe jetzt viel in einigen Foren dazu gelesen. Klappt das mit der modifizierten UE ?
        Danke im voraus.

        Mfg
        R..B.

      • Am 12. November 2010 um 23:16 von pravit

        AW: AW: Abmahnung bearbeitet von RA Scheffler – VORSICHT!!!
        mich würde sehr interesieren, wie Sie aus der Abmahnung herauskommen.
        Heute habe ich 2 Abmahnungen von U+c Rechtsanwälte mit der Forderung (2X 650 ?) bekommen.Ich habe auch den ein Eindruck, daß hier die deutsche Internetznutzer abgezockt werden.

        Grüße
        pravit

        • Am 23. November 2010 um 17:44 von Joerg

          AW: AW: AW: Abmahnung bearbeitet von RA Scheffler – VORSICHT!!!
          war heute mit 2 abmahnungen a 650 euro beim anwalt. nur bei einer modifizierten unterlassungserklärung ist es vielleicht möglicht eine kostenreduzierung zu erreichen, u.a. weil kein gewerbsmässiges handeln vorliegt. meine entstehenden anwaltskosten werden ca 250 euro betragen, incl. einer vorbeugenden unterlassungserklärung die weitere abmahnungen ins leere laufen lassen soll.

      • Am 30. Januar 2013 um 20:11 von Karl Kusch

        Hallo,
        sehr interessanter Kommentar. Habe für einen Jugendfilm von Schulenberg & Schenk eine pauschale Schadenersatzforderung in Höhe von 1298 Euro bekommen. Nachdem ich eine modifizierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeschickt habe, kam heute eine Bestätigung des Eingangs von Schulenberg & Schenk. Allerdings wollen sie weiterhin die 1.298. Bieten aber ihre Telefonnummer an, um Ratenzahlungen oder über einen Zahlungsnachlass zu verhandeln. Ist es sinnvoll ohne RA über einen Zahlungsnachlass mit denen zu verhandeln? Und wenn ja, worauf ist zu achten? Viel Dank schon mal für Hinweise
        Beste Grüße aus Berlin
        K. Kusch

    • Am 16. Januar 2012 um 12:31 von Hans

      AW: P2P-Filesharing: So reagiert man richtig auf Abmahnungen
      Der RA Scheffler hat auch versucht, mich in den Kostenstrudel zu ziehen. Zu Glück habe ich seine Vollmachten nicht unterschrieben, sondern nochmal recherchiert. Trotzdem kam eine Rechnung über 1400€, die ich dann mit einem weiteren Anwalt anfechten musste.. Dumm gelaufen, RA Scheffler: hände weg.

    • Am 2. Februar 2012 um 13:03 von Markus

      Scheffler Rechtsanwaltsgellschaft
      Ganz wichtig! Immer vorher genau fragen – und sich schriftlich vor Mandantserteilung bestätigen lassen – was der eigene Anwalt für die gesamte Tätigkeit verlangt. Hier gibt es ganz erhebliche Unterschiede.

      Viele Kanzleien, welche sich professionell mit der Abwehr von Abmahnungen beschäftigen verlangen eine Pauschalgebühr. Diese sollte immer niedriger sein als der angedrohte Schadensersatz (sonst mach es ja auch keinen Sinn, wenn man den eigenen Anwalt mehr zahlt als dem Abmahnanwalt). Die Höhe der Gebühren variiert hier ganz erheblich (selbstverständlich auch aufgrund der unterschiedlichen Abmahnungen). Daher vorher immer fest vereinbaren, was an Gesamtgebühren für den eigegen Anwalt zu zahlen ist. Ein seriöser Anwalt hat keine Probleme diese sofort und auch schriflich seinem Mandanten mitzuteilen.
      Rechtsanwalt Scheffler (bzw. die mit ihm zusammenarbeitende Anwaltliche Verrechungsstelle) hat bereits mehrere Klagen gegen eigene Mandanten führen müssen, da das böse Erwachen erst nach der Gebührenrechnung des Anwalts gekommen ist. Daher nie etwas voreilig unterschreiben. Wenn Unklarheiten bestehen immer den Anwalt fragen (z.B. auch per Mail). Auch wenn bei Abmahngen die Fristen sehr kurz sind ist eine Hektik nicht angebracht. Der eigen Anwalt sollte für eine gute Gegenwehr kompetent und auch preislich vernünftig sein. Zu Rechtsanwalt Hauke Scheffler gibt es bereits viele Einträge im Netz – einfach mal googlen und selbst eine Meinung bilden.
      Wichtig ist sich nicht von einem Webauftritt mit allen möglich Zweigniederlassungen und virtuellen Büros blenden zu lassen und sich nicht verunsichern lassen.

  • Am 29. April 2010 um 17:24 von Hannes

    Zwei Anmerkungen / Hinweise
    Zuerst einmal hierzu aus dem Artikel:

    „Derzeit steht ein Urteil des Bundesgerichtshofes zur Störerhaftung beim offenen WLAN an.“

    Das ist falsch. Es geht nicht um ein offenes WLAN, dazu hier nachlesen
    http://www.schwarz-surfen.de/wichtiger-hinweis-zu-bgh-in-sachen-storerhaftung/

    Ansonsten kann ich zum Thema Filesharing, insbesondere zu beliebten „Argumenten“ zur Verteidigung nur auf diese Webseite verweisen:
    http://www.filesharing-abmahnung-mythen.de/

  • Am 24. März 2010 um 16:44 von Hausmeister E

    Vielen Dank an den Autor für diesen sehr informativen, umfassenden (Ergebnisse -> Handlungsempfehlungen) und ganzheitlichen (rechtl. wie techn.) Artikel
    Ihr Artikel informiert sehr gut über den aktuellen technischen wie rechtlichen Stand aus der aktuell gelebten Praxis, dafür vielen Dank,
    denn so etwas findet man selten.

    Frage(n) zu F2F : Selbst wenn der P2P-Ermittler dort das Vertrauen eines
    anderen missbraucht, wäre ihm dann damit geholfen, wo ich doch eine Privatkopie einem Bekannten geben darf und bis zu sieben Bekannten gesamt
    (womit dann hier faktisch unbegrenzt) ?

    Der Begriff Bekannter selbst dürfte doch in einer Rechtsangelegenheit nur vage zu fassen sein,oder ?

    • Am 5. September 2011 um 14:29 von Ichwarsnicht

      Abmahnung trotz Unschuld?
      Was nirgendwo erklärt wird: Was, wenn der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung fälschlicherweise erhoben wurde, bzw. der Angemahnte die Urheberrechtsverletzung nie begangen hat.
      Muss er dann trotzdem auf das Abmahnschreiben reagieren bzw sich kostenpflichtige Hilfe zu seiner Verteidigung einholen?

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