OpSec warnt vor Produktfälschungen in Webshops mit bekanntem Markennamen

Exemplarisch wird der Betreiber der Seite monclerdaunenjacke.com als "Schwarzes Schaf" des Monats März gerügt. Die Marke im Domainnamen allein bietet keine Sicherheit. Verbraucher sollen AGBs lesen und auf ein vollständiges Impressum achten.

Ein Webshop für angebliche Markenmode ist "Schwarzes Schaf" des Monats März (Bild: OpSec).
Ein Webshop für angebliche Markenmode ist „Schwarzes Schaf“ des Monats März (Bild: OpSec).

Der Schmähpreis „Das Schwarze Schaf“ geht im März 2010 an den Betreiber der Site monclerdaunenjacken.com. OpSec Security, Initiator des Preises, begründet die Entscheidung damit, dass der Shop ein Beispiel für viele sei, die Verbraucher zum Kauf von Produktfälschung verleiten, indem sie sich als autorisierte Verkäufer eines Markenprodukts ausgeben, und deren Internetadressen den Namen eines bekannten Herstellers beinhalten, um einen seriösen Anschein zu erwecken.

Der Onlineshop monclerdaunenjacke.com bietet Jacken und Stiefel des italienischen Modeherstellers Moncler zu Schnäppchenpreisen an. Sie wirbt mit einer einwöchigen Lieferzeit und einem sicheren Einkauf. Die verlockend klingenden Angebote entpuppten sich jedoch – zumindest in einigen Fällen – als Fälschungen.

Ein Verbraucher berichtete etwa, dass die für 209 Euro gekauft Jacke erst nach 14 Tagen aus China eingetroffen sei. Ein schlecht aufgenähtes Logo, ausgeleierte Bündchen und lose Knöpfe deuteten auf minderwertige Qualität hin. Durch den Vergleich mit einem Originalprodukt im stationären Handel konnte die Jacke als Fälschung identifiziert werden.

Als der Verbraucher die Ware daraufhin reklamieren und zurückschicken wollte, stellte er fest, dass der Onlineshop entgegen der gesetzlichen Vorschrift über kein Impressum, sondern lediglich eine Kontakt-E-Mail-Adresse verfügt. Auf seine Mail erhielt er jedoch keine Antwort. Aufgrund der fehlenden Informationen zum Betreiber der Seite haben Kunden kaum eine Möglichkeit, direkten Kontakt zum Verkäufer aufzunehmen. Eine Verbindung zum Originalhersteller ist höchst unwahrscheinlich, so dass wettbewerbsrechtlich gesehen auch Markenrechtsverstöße vorliegen könnten.

„Der Betreiber dieses Onlineshops ist aus unserer Sicht besonders dreist, da er den guten Namen eines Markenherstellers missbraucht und Verbrauchern aufgrund der teuren Fälschungen hohe finanzielle Schäden zufügt“, sagt Mecky Imkamp von OpSec Security. „Auch wenn eine Website auf den ersten Blick seriös erscheint, raten wir Verbrauchern, nicht nur die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen, sondern auch darauf zu achten, ob es ein vollständiges Impressum gibt und wo die Firma ihren Sitz hat.“

Mit der Negativ-Auszeichnung „Schwarzes Schaf“ will OpSec seit April 2006 Verbraucher auf unseriöse Verkaufsmethoden von Onlinehändlern beziehungsweise Onlineshops aufmerksam machen und sie zur Vorsicht anhalten. Einmal im Monat wird dazu unter allen von Verbrauchern und Firmen gemeldeten Fällen die aus Sicht der Jury „dreisteste Rechtsverletzung im Internet“ ausgewählt.

Update vom 31. März 2010

Die mit dem „Schwarzen Schaf“ gerügte Website ist inzwischen offline.

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