Feinstaub aus Laserdruckern: Gespenst oder echte Gefahr?

Die Aussagen des Bitkom decken sich allerdings nicht vollständig mit einem Abschlussbericht des Bundesinstitut für Risikobewertung (PDF) vom April 2008. Darin werden gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Emissionen aus Büromaschinen nicht ganz ausgeschlossen: „Emissionen aus Laserdruckern, -kopierern und Multifunktionsgeräten könnten dazu beitragen, unspezifische Symptome wie Schleimhautbeschwerden, Bindehautreizungen, Reizungen des Atemtraktes und der Rachenschleimhaut hervorzurufen.“

Allerdings hält der Bericht auch fest: „Schwerwiegende Gesundheitsschäden sind nach den bislang vorliegenden ärztlichen Daten nicht beobachtet worden.“ Welche Komponenten die unerwünschten Wirkungen auslösen könnten, sei noch ungeklärt, so das Institut weiter. Studien zur physikalischen und chemischen Identität der gemessenen Partikel sollten deshalb mit hoher Priorität durchgeführt werden, um gegebenenfalls gezielte Maßnahmen zur Risikobegrenzung ableiten zu können.

In einer Prüfkammer untersuchen Forscher, welche Partikel Drucker an die Raumluft abgeben (Bild: Fraunhofer WKI).
In einer Prüfkammer untersuchen Forscher, welche Partikel Drucker an die Raumluft abgeben (Bild: Fraunhofer WKI).

In der Studie des Bundesinstitut für Risikobewertung konnte die genaue Zusammensetzung feiner und ultrafeiner Partikel nicht geklärt werden. Die Autoren kamen jedoch zu dem Schluss, dass es sich bei den ultrafeinen Partikeln nicht um Tonermaterial handelt. Auch seien die gesundheitlichen Beschwerden der Probanden unspezifisch und in keinem Fall schwerwiegend gewesen. Fazit: „Möglicherweise reagieren einzelne, besonders empfindliche Personen mit Beschwerden, die dem ‚Sick-Building-Syndrom‘ ähneln.“

Unabhängig von den Ergebnissen weiterer Forschung empfohl das BfR damals, Geräte zu verwenden, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet sind. Um dieses Umweltzeichen zu erlangen, müssen Geräte Mindeststandards im Hinblick auf die Emissionen von flüchtigen organischen Stoffen und von Staub einhalten. Hohe und gesundheitlich bedenkliche Benzolgehalte, wie sie in einzelnen Studien beim Druck- und Kopiervorgang auftraten, würden damit vermieden. Außerdem sollten bei der Anschaffung von Geräten und der Wahl des Aufstellungsortes die Empfehlungen (PDF) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin beachtet werden.

Themenseiten: Analysen & Kommentare, IT-Business, Technologien

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

2 Kommentare zu Feinstaub aus Laserdruckern: Gespenst oder echte Gefahr?

Kommentar hinzufügen
  • Am 7. November 2010 um 14:02 von Ingenieur

    Wes Brot ich eß, des Lied ich sing. Hier geht es um ein Milliarden-Geschäft.
    Von den Stellungnahmen von Bitcom und Bundesregierung mag man halten, was man will. Fakt ist, seit ich vor 3 Jahren einen Laserdrucker (weder das o.g. Fabrikat Kyocera noch Hewlett-Packard) an meinen Arbeitsplatz stellte, litt ich unter heftigem, chronischem Reizhusten einschließlich Rasseln und Pfeifen der Lunge sowie Lungenschmerzen. Die Ursachen waren völlig unklar. Seit ich vor ein paar Tagen den Laserdrucker aus meinem Büro entfernte, geht es mit plötzlich wesentlich besser. Husten, Lungengeräusche, Lungenschmerzen, die ich 3 Jahre lang hatte, sind von einem Tag auf den anderen verschwunden.

    Ein Wunder? Ich glaube kaum.

    Die Stiftung nano-Control hat nach eigenen Angaben über 2000 Verdachtsfälle registriert – oft mit Atemwegserkrankungen – teilweise mit Lungenkrebs.

    • Am 24. April 2013 um 8:48 von Hagen Schütte

      Und das Beste:
      Umweltmedizin ist kein Teil der Kassenleistung, auch die Berufsgenossenschaften übernehmen keine Verantwortung.
      Die Führsorgepflicht meines Arbeitgebers sah er scheinbar nur in meiner Entlassung aus Gesundheitlichen Gründen, da ich für den Betrieb nicht mehr tragbar war.
      Und heute: keine Anerkennung eine Berufskrankheit, keine finanzielle Unterstützung, um meine Behandlung finanzieren zu können, einfach nichts, und das Gesundheitssystem zahlt nur die Behandlung offensichtlicher Symptome!
      Einfach klasse wie alles so wunderbar in Deutschland geregelt ist!
      Im Grundgesetz gibt es das verbriefte Recht auf Unversehrtheit des Körpers, soviel zur Theorie
      Deswegen habe ich eine Petition gestartet:
      https://www.openpetition.de/petition/online/aufnahme-der-umweltmedizin-als-kassenleistung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *