Die Aussagen des Bitkom decken sich allerdings nicht vollständig mit einem Abschlussbericht des Bundesinstitut für Risikobewertung (PDF) vom April 2008. Darin werden gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Emissionen aus Büromaschinen nicht ganz ausgeschlossen: „Emissionen aus Laserdruckern, -kopierern und Multifunktionsgeräten könnten dazu beitragen, unspezifische Symptome wie Schleimhautbeschwerden, Bindehautreizungen, Reizungen des Atemtraktes und der Rachenschleimhaut hervorzurufen.“
Allerdings hält der Bericht auch fest: „Schwerwiegende Gesundheitsschäden sind nach den bislang vorliegenden ärztlichen Daten nicht beobachtet worden.“ Welche Komponenten die unerwünschten Wirkungen auslösen könnten, sei noch ungeklärt, so das Institut weiter. Studien zur physikalischen und chemischen Identität der gemessenen Partikel sollten deshalb mit hoher Priorität durchgeführt werden, um gegebenenfalls gezielte Maßnahmen zur Risikobegrenzung ableiten zu können.
In der Studie des Bundesinstitut für Risikobewertung konnte die genaue Zusammensetzung feiner und ultrafeiner Partikel nicht geklärt werden. Die Autoren kamen jedoch zu dem Schluss, dass es sich bei den ultrafeinen Partikeln nicht um Tonermaterial handelt. Auch seien die gesundheitlichen Beschwerden der Probanden unspezifisch und in keinem Fall schwerwiegend gewesen. Fazit: „Möglicherweise reagieren einzelne, besonders empfindliche Personen mit Beschwerden, die dem ‚Sick-Building-Syndrom‘ ähneln.“
Unabhängig von den Ergebnissen weiterer Forschung empfohl das BfR damals, Geräte zu verwenden, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet sind. Um dieses Umweltzeichen zu erlangen, müssen Geräte Mindeststandards im Hinblick auf die Emissionen von flüchtigen organischen Stoffen und von Staub einhalten. Hohe und gesundheitlich bedenkliche Benzolgehalte, wie sie in einzelnen Studien beim Druck- und Kopiervorgang auftraten, würden damit vermieden. Außerdem sollten bei der Anschaffung von Geräten und der Wahl des Aufstellungsortes die Empfehlungen (PDF) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin beachtet werden.
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