Kopierer und Laserdrucker geraten immer wieder in die Schlagzeilen: Ihnen wird – aus unterschiedlichen Gründen – nachgesagt, sie seien möglicherweise gesundheitsschädlich. Früher erhitzten sich die Gemüter am Ozon, das durch sie in die Raumluft abgegeben wurde, dann am giftigen Tonerstaub, heute sind es Feinstaub-Emissionen und sogenannte ultrafeine Partikel.
Die Hersteller halten sich bei dem Thema sehr bedeckt. Wenn sie sich überhaupt äußeren, dann in schon lange vorbereiteten und verfügbaren Statements wie etwa Kyocera. Oder sie schicken den Branchenverband Bitkom vor. Dieser hat erst kürzlich wieder – als Reaktion auf neue Presseberichte – eine beruhigende Stellungnahme vorgelegt (PDF).
Die Sicht der Hersteller
Darin heißt es unter anderem: Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch seien keine Gesundheitsrisiken zu erwarten, deutsche, europäische und US-amerikanische Arbeitsschutzstandards würden eingehalten. Auch die aktuell kritisierten Partikelemissionen überschritten die gültigen Richt- und Grenzwerte nicht. Tonerzubereitungen seien – sofern sie die sogenannte EU-Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG (PDF) erfüllen – nicht als gefährlich eingestuft. Daher müssten die Hersteller sie weder als toxisch noch als krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend, sensibilisierend oder ätzend kennzeichnen.
Bedenken will der Bitkom auch damit zerstreuen, indem er darauf hinweist, dass Toner hauptsächlich aus thermoplastischen Kunststoffen bestehen, die in biologischen Flüssigkeiten und Geweben „nicht bioverfügbar“ seien. „Toxische und allergene Wirkungen, wie sie in aktuellen Berichten vermutet werden, sind schon aus diesem Grund unwahrscheinlich“, so der Bitkom.
Die Stellungnahme der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort (PDF) auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu Emissionen aus Laserdruckern und Kopiergeräten im Februar 2009 schon deutlich gemacht, dass die Nutzung von Druckern in Privathaushalten ihrer Meinung nach „keine erkennbare Gesundheitsgefahr“ darstellt.
In Büros sei beim Drucken mit Laserdruckern laut Untersuchungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung und des Umweltbundesamtes dagegen eine teilweise Freisetzung von Partikeln festgestellt worden. Deren Konzentration sei aber geringer gewesen als die Belastung der Außenluft mit diesen Partikeln.
In Umweltprüfkammern seien beim Betrieb von Laserdruckgeräten unter kontrollierten Bedingungen reproduzierbar erhöhte Partikelanzahlkonzentrationen deutlich unterhalb 300 Nanometer Partikeldurchmesser beobachtet worden. Für eine Erhöhung der Konzentration durch Partikel in den Toner-Cartridges mit Durchmesser ab etwa 1 Mikrometer, gebe es hingegen keine Belege. „Generell gilt, dass sich die Freisetzung der Partikel und die Höhe der Partikelkonzentrationen in der Raumluft von Fall zu Fall in Abhängigkeit der eingesetzten Geräte, der Druckleistung und der Umgebungsraumbedingungen erheblich unterscheiden“, so die Bundesregierung im Februar 2009.
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