Datenschutzbeauftragte aus zehn Ländern, darunter Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, den Niederlanden und Spanien haben Google und Facebook wegen des aus ihrer Sicht mangelhaften Schutz der Privatsphäre kritisiert. „Google hat beim Start von Buzz Datenschutzbelange nicht angemessen umgesetzt“, schreiben sie in einem offenen Brief an Google-CEO Eric Schmidt. Sie drohen zwar nicht mit rechtlichen Konsequenzen, bitten den Internetkonzern aber um eine Stellungnahme, wie er in Zukunft sicherstellen wolle, den Anforderungen zum Schutz der Privatsphäre zu genügen.
„Ihr Unternehmen hat auf öffentlichen Protest hin die meisten für die Privatsphäre kritischen Punkte in Buzz beseitigt. Außerdem wurden alle Anwender von Ihnen kürzlich dazu aufgerufen, die Datenschutzbestimmungen erneut zu bestätigen. Trotzdem sind wir sehr darüber beunruhigt, dass ein Produkt mit solch schwerwiegenden Problemen beim Datenschutz überhaupt veröffentlicht werden konnte“, heißt es in dem Brief weiter. „Wir hätten erwartet, dass ein Unternehmen Ihres Rangs ein besseres Beispiel abgeben würde.“
Das Schreiben der Datenschutzbeauftragten geht auch auf Googles Kartendienst Street View ein. Die Unterzeichner beklagen, dass das Produkt „in einigen Ländern ohne genügend Rücksicht auf Privatsphäre, Datenschutzgesetze und kulturelle Normen“, eingeführt worden sei. Street View wurde davor schon von der EU-Datenschutzkommission und Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) kritisiert.
Google hat inzwischen in einer ZDNet vorliegenden Stellungnahme auf den Brief geantwortet: „Wir geben uns größte Mühe, immer das Beste zu geben, wenn es um die von uns gesammelten Daten, deren Nutzung und die Einrichtung wirksamer Kontrollen in unseren Produkten geht. Google Dashboard, die Anzeigenvorgaben und unsere Data Liberation Front sind gute Beispiele für unsere Anstrengungen.“
Die Datenschutzbeauftragten erneuerten auch ihre Kritik an den im Dezember von Facebook überarbeiteten Datenschutzregeln. Einige sprachen auf einer Pressekonferenz in Washington D.C. über die Notwendigkeit, „das gesetzlich festgelegte Recht auf Anonymität“ zu schützen. Zudem forderten sie, dass sich die Anwender soweit identifizieren müssten, dass man „die Teilnahme von Kindern unter dem gesetzlich erlaubten Alter“ erkennen könne.
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