2009 rund 8,3 Millionen Steuererklärungen per Elster abgegeben

Das entspricht nur einem Anstieg um 100.000 oder 1,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Bitkom war von über 10 Millionen elektronischen Steuererklärungen ausgegangen. Ein Vorteil von Elster ist die schnellere Bearbeitung.

Im Jahr 2009 wurden 8,3 Millionen elektronische Einkommensteuerklärungen über das System Elster online abgegeben, wie der Bitkom auf Grundlage aktueller Daten der Finanzverwaltungen mitteilt. Damit stieg die Zahl gegenüber dem Vorjahr nur um 100.000 oder 1,2 Prozent an. Der Branchenverband war davon ausgegangen, dass 2009 die 10-Millionen-Grenzer überschritten wird.

„Gut ein Viertel aller Steuererklärungen werden von den Steuerpflichtigen oder ihren Steuerberatern elektronisch erstellt und übermittelt. Hier ist noch Luft nach oben“, sagte Bitkom-Präsidiumsmitglied Dieter Kempf. „Die Nutzung ließe sich weiter erhöhen, wenn die noch fehlenden Programmteile für bestimmte Steuer- und Einkunftsarten zeitnah ergänzt würden.“

Grundlage der elektronischen Einkommensteuerklärung ist die kostenlose Anwendung „ElsterFormular„, die zu vielen kommerziellen Steuerprogrammen kompatibel ist. Vor dem Versenden der verschlüsselten Daten über eine gesicherte Internetverbindung führt es eine Plausibilitätsprüfung durch und weist den Anwender auf widersprüchliche Eingaben hin.

„Diese Prüfung hat aber durchaus Tücken, da der Nutzer nicht immer auf Anhieb erkennt, warum eine Eingabe abgelehnt wird“, so Kempf. Hier müsse das Programm mehr Informationen liefern. ElsterFormular könne deshalb kein Ersatz für eine professionelle Steuerberatungssoftware kommerzieller Anbieter oder die fachkundige Beratung eines steuerlichen Beraters sein.

Der Bitkom nennt als Vorteil der elektronischen Steuererklärung gegenüber der Papierform, dass die Software bei wiederholter Nutzung die Angaben aus dem Vorjahr übernehme. In der Regel komme der Bescheid innerhalb von zwei bis drei Wochen, da die Finanzämter elektronische Anträge bevorzugt bearbeiteten. Auf Wunsch versende die Behörde zusätzlich einen elektronischen Steuerbescheid, der anzeige, an welchen Punkten das Finanzamt von der Erklärung abgewichen sei.

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