Bewährungsstrafe für Tauss wegen Besitz von Kinderpornografie

Das Gericht konnte keine dienstliche Veranlassung für den Besitz von kinderpornografischem Material erkennen. Es folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Führende Piraten fordern Tauss' Austritt aus der Partei.


Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss wurde wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt (Foto: tauss.de).

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss (Piratenpartei) ist heute vom Karlsruher Landgericht wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Damit folgte das Gericht dem gestrigen Antrag der Staatsanwaltschaft. Sein Verteidiger Jan Mönikes hatte in seinem Plädoyer einen Freispruch gefordert.

Bei Tauss war im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung im März 2009 kinderpornografisches Material gefunden worden. Er hatte den Besitz nicht bestritten, sondern erklärt, er habe als Abgeordneter in der Szene recherchiert und sei einem Kinderpornoring auf der Spur gewesen. Dazu habe er auch Material zum Tausch anbieten müssen.

Insgesamt wurden etwa 300 Dateien gefunden, was allerdings als szeneuntypisch wenig gilt. Auf dem Material waren vor allem männliche Zwangsdarsteller zu sehen. Tauss‘ ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter Johannes Kohlbeck sagte im Prozess aus, bei Tauss keine homophilen Neigungen bemerkt zu haben.

Kohlbeck und Tauss teilten sich über mehrere Jahre eine Wohnung in Berlin. Nach dem Auszug Kohlbecks im Jahr 2006 entfernte Tauss Kohlbecks Namensschild nicht. Er ließ sich später unter dem Namen W. Kohlbeck einige DVDs mit kinderpornografischem Material an die Berliner Postadresse schicken.

Für das Gericht war allerdings entscheidend, dass §184b StGB den Besitz von Kinderpornografie unabhängig von der Motivation verbietet. Das Vorliegen der Voraussetzungen von Absatz 5, der Straffreiheit vorsieht, wenn der Besitz ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dient, war nach Auffassung des Gerichts nicht gegeben, weil ein Bundestagsabgeordneter nicht zu dem durch die Vorschrift privilegierten Personenkreis zu zählen sei und es ihm schon gar nicht obliege, einen Kinderpornoring zu sprengen.

Tauss saß 17 Jahre für die SPD im deutschen Bundestag – zuletzt als medienpolitischer Sprecher. Nachdem die SPD im Juni 2009 dem Internetzensurgesetz zugestimmt hat, wechselte Tauss von der SPD zur Piratenpartei. Seine Aufnahme war wegen der Vorwürfe nicht unumstritten. Allerdings gelangte die Piratenpartei auf diese Weise an einen Bundestagssitz bis zur Neuwahl am 27. September. Tauss bewarb sich in der Piratenpartei um kein Amt oder Mandat.

Bereits kurz nach der Urteilsverkündigung forderte der am 16. Mai frisch gewählte Beisitzer im Bundesvorstand Wolfgang Dudda in einer Pressemitteilung indirekt Tauss‘ Austritt aus der Piratenpartei. Man habe allen Grund, darauf vertrauen zu können, dass Jörg Tauss nun auch die richtige Entscheidung für sich und die Piratenpartei treffe, soweit es um seine weitere politische Zukunft gehe. Ähnlich äußerte sich der stellvertretende bayerische Landesvorsitzende Roland „Validom“ Jungnickel. Man sei nicht im Kindergarten, sondern im politischen Ringen. Wenn Tauss die Piraten wichtig seien, werde er seine Schlüsse ziehen.

Zahlreiche Piraten zeigten sich von der schnellen Reaktion überrascht, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Tauss hat die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Die Satzung der Partei sieht die Beendigung der Mitgliedschaft vor, wenn ein Mitglied das aktive oder passive Wahlrecht (Wählbarkeit) verliert.

Gemäß § 45 Absatz 1 StGB verliert jemand die Wählbarkeit, wenn er wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird. Da der Besitz von Kinderpornografie jedoch mit einer Mindeststrafe von nur drei Monaten bedroht ist, handelt es sich gemäß § 12 Absatz 2 StGB um ein Vergehen und nicht um ein Verbrechen.

Tauss selbst bedankte sich bei allen Piraten, die sich wegen ihm „bis hin zur Kinderfickerpartei“ angreifen lassen mussten und dies aus rechtsstaatlichen Erwägungen ausgehalten haben. Für sie freue es ihn besonders, dass das Gericht ihm zwar ein privates, aber kein sexuelles Interesse bescheinigte. Seine Verteidigung prüfe derzeit Rechtsmittel gegen das Urteil.

Tauss lässt ferner alle Rechte aus seiner Parteimitgliedschaft ruhen. Ob er die Partei zu ihrem Schutz verlassen wird, will er nach der schriftlichen Urteilsbegründung von den Revisionschancen abhängig machen.

Themenseiten: Gerichtsurteil, Handy, Politik, Telekommunikation

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

9 Kommentare zu Bewährungsstrafe für Tauss wegen Besitz von Kinderpornografie

Kommentar hinzufügen
  • Am 28. Mai 2010 um 22:11 von Georg_Bus

    Das Urteil ist doch ein Witz?
    Bewährungsstrafe?!? Also bitte, Besitz von Kinderpornografie sollte immer Geld- und Gefängnisstrafe beinhalten! Einem Raubkopierer drohen bis zu 5 Jahre Haft und ungeheure Geldstrafen, wärend Pädophile Bewährung bekommen?!?

    Das System um der Strafe zu entgehen ist anscheinend simpel: man kann die Kinderpornografie tauschen, muss nur sicher gehen dass falls Polizei vor der Tür steht, man eine Art Notiezheft (bzw. Log) zur Hand hat. So kann man sagen dass man nur recherchiert hat und die „Beweise“ bald an die Staatsanwaltschaft übergeben wollte, nur war die Polizei schneller!

    Unser Rechtssystem ist doch toll, oder?! Ein Ladendieb bekommt Geldstrafen in Höhe von tausenden von Euros, wärend der Besitzer von Kinderpornos nur Bewährung kriegt! Na klasse!

    Wenn ein Abgeordneter oder sonstiger Politiker oder sogar der Bundeskanzler höchst persönlich eine solche „Untersuchung“ machen wollte, müsse er/sie es zu aller erst mit der Staatsanwaltschaft klären!

    Die Strafe ist ein Witz! 15 Monate ist okay jedoch nicht auf Bewährung sonder JVA, das währe gerechter!

    • Am 29. Mai 2010 um 11:31 von offler

      AW: Das Urteil ist doch ein Witz?
      Nein, das Urteil ist kein Witz.

      Das Urteil hat denke ich sehr viel weniger mit der Art des Verbrechens zu tun, sondern WER es begangen hat.

      Schau mal Schäuble hat zugegeben von Schreiber Barspenden angenommen zu haben. Bestechung? Doch nicht wenn es ein Politiker ist. Kohl durfte auch vergessen, was mit anonymen Geldern passiert ist.

      In diesem System wird nicht mehr nach der Straftat verurteilt, sondern nach „gesellschaftlichem“ Ansehen.

      • Am 30. Mai 2010 um 20:47 von gadget

        AW: AW: Das Urteil ist doch ein Witz?

        Erstens hat dieser Fall nichts, aber auch gar nichts mit Korruption in der Politik zu tun und zweitens wird durch die Nachfrage nach Kinderporno-Bildern und -filmen menschliches, kindliches!!! Leid verursacht, da Täter damit Geld verdienen!
        Die Verharmlosung der Tat, die hier durch dich an den Tag gelegt wird, ist erschreckend.
        Das dieser Typ mit Bewährung davon gekommen ist, sich jetzt zuhause ins Fäustchen lacht und daran denkt, jetzt vorsichtiger zu sein und konspirativer zu agieren, ist ein Alptraum. Einmal pädophil, immer pädophil!

    • Am 31. Mai 2010 um 5:03 von DM

      AW: Das Urteil ist doch ein Witz?
      Sparen Sie sich ihre dämliche Polemik doch bitte.

  • Am 28. Mai 2010 um 18:40 von Karpfenpeter

    Artikelqualität
    Endlich mal ein Artikel zum Thema Tauss, der mit der gebotenen Sachlichkeit daherkommt und nicht völlig überemotionalisiert und unter stärkster selektiver Wahrnehmung ein völlig realitätsfernes Bild vermittelt.

    Kleine ergänzende Anmerkung noch: Laut Tauss bestätigte ihm gegenüber das Landgericht ausdrücklich, kein sexuelles Interesse an dem Material zu haben. (Quelle: http://bit.ly/aPaPBm)

    Viele Grüsse, Peter
    http://www.twitter.com/karpfenpeter

    • Am 31. Mai 2010 um 14:17 von Punisher

      AW: Artikelqualität
      Klar, das Landgericht bestätigt dem Angeklagten kein Pädophiler zu sein, laut dem Angeklagten!
      Bewährungstrafe für pädophile Politiker, aber wer seine Steuererklärung nicht richtig ausfüllt geht in den Knast, es sei denn er ist Politker, ein Teenie der sich ne mp3 aus dem Internet lädt ist ein Raubkopier aka Verbrecher und soll auch (laut diversen Videos und Plakaten) für 5 Jahre eingesperrt werden.

      Gerechtigkeit?

      Wenn es wirklich danach ginge müssten alle Vergewaltiger, Kinderschänder, Mörder die Todesstrafe kriegen – wegen dem Leid das sie anrichten – immer wieder.

      Einen tollwütigen Hund erschießt man auch – bevor er nochmal beißt,
      nur das der Hund den Unterschied zwischen gut und böse nicht kennt –
      im Gegnsatz zu dem vorgenannten Abschaum!

      Todesstrafe für Kinderschänder – die wirklich humane Lösung!

      • Am 31. Mai 2010 um 15:38 von DM

        AW: AW: Artikelqualität
        Blah Blah, aus welchen Löchern kommen sie nur immer gekrochen?

        • Am 31. Mai 2010 um 16:57 von Frank Castle II

          AW: AW: AW: Artikelqualität
          Gewicht 6-7 jähriger Junge rund 20 kg
          Gewicht erwachsener Mann rund 80-85 kg

          Es wäre doch interessant, wenn all die Blah blah -Kommentatoren mal von jemandem der 4x soviel wiegt zum Sex gezwungen werden würden – ob Sie dann immer noch so Vergewaltiger-freundlich wären?
          Ich denke nicht!

          Kinderpornographie ist immer Vergwaltigung, seelisch und körperlich.

          Und wer soetwas verharmlost, der sieht auch weg wenn Frauen und Kinder misshandelt werden.

          Toleranz gegnüber Vergewaltigern, Kinderschändern etc? – Auf keinen Fall!

          @DM:
          Stellen Sie sich doch mal für den nächsten Vergewaltiger als Opfer zur Verfügung, dann werden Sie sicherlich Ihre Meinung ändern.

          • Am 1. Juni 2010 um 8:45 von Florian Kalenda

            AW: AW: AW: AW: Artikelqualität
            Aber DM tritt doch in keiner Weise für Vergewaltigung von Kindern oder Kinderpornografie ein! Merken Sie das denn nicht?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *