Derzeit erhalten Verbraucher vermehrt vorgebliche Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen per E-Mail zugesandt, teilt die Verbraucherzentrale Brandenburg mit. Angeblich um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen, sollen die Adressaten 100 Euro per Paysafecard an eine angegebene E-Mail-Adresse senden.
Als Absender der Mails wird eine Rechtsanwaltskanzlei aus Karlsruhe genannt. Sie will in staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten dokumentierte Downloads von pornografischem Material und Musikstücken gefunden haben. Aus dem Inhalt der Mail gehe jedoch hervor, dass dieses Schreiben nicht von einer Anwaltskanzlei kommen kann, so Jurist Wolfgang Baumgarten von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Der bei einer korrekten Abmahnung geltend gemachte Anspruch auf Unterlassung fehle völlig.
Da das Vorgehen möglicherweise sogar Straftatbestände erfülle, rät der Verbraucherschützer zur Anzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. „Offensichtlich sollen Verbraucher hier auf leichte Art abkassiert werden. Betroffene sollten keinesfalls zahlen“, so Baumgarten.
Berechtigte Abmahnungen dürfen seit einem Urteil des Landgerichts Hamburg durchaus per E-Mail verschickt werden (Aktenzeichen 312 O 142/09). In dem Verfahren hat es entschieden, dass auch eine von einer Firewall abgefangene E-Mail als „zugegangen“ anzusehen ist.
„Eine Abmahnung erreicht den Empfänger normalerweise per Fax und zur Sicherheit noch einmal mit der normalen Briefpost“, sagt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke. So werde sichergestellt, dass der Adressat der Abmahnung das anwaltliche Schreiben auch wirklich erhalte. „Dem Urteil nach sah das Gericht keine Probleme darin, dass die Abmahnung lediglich per E-Mail versandt worden war.“
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4 Kommentare zu Verbraucherzentrale Brandenburg warnt vor falschen Abmahnungen per E-Mail
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Abzocke durch top-of-software.de
Ich bekam eine Rechnung von einen Anwalt Olaf Tank der mich aufforderte eine Rechnung in höhe 138 Euro zu zahlen. Als ich mich angeblich angemeldet haben soll, war mein PC nicht einmal Angeschlossen. Nach Nachforschungen im Internet kam ich auf eine Seite einer Verbraucherzentrale, die mich vor diesem Anwalt warnte. Er arbeitet mit dubiosen Firmen zusammen.
Unter anderen auch mit der Firma top-of-software.de.Ich habe gestern eine Strafanzeige bei der Polizei wegen Betruges gegen diese Firma gemacht.
Wenn Ihr auch solche Schreiben bekommt, macht eine Anzeige bei der Polizei.
Solchen Unternehmen muss einfach das Handwerk gelegt werden.
LG Tommy-Baer
wie verhalte ich mich ?????
wie verhalte ich mich weiter hab jetzt 3 Abmahnungen gekriegt eine mit 350,- und rest 450,-. war beim Anwalt und es hat sich nichts getan wollen trozdem das geld.
zb: voher soll ich Alleinerzihende mutter von einen kind das geld nehmen und das abzubezahlen?
ich finde es schreklich das man so leich abzocken von leute die nichts in der taschen haben und leben von Hartz4 und drehen jeden euro das man für den kind was kaufen können.
LG
gut dass gewarnt wird
Gut, dass hier im Netz Warnungen ausgesprochen werden und man nützliche tipps erhält, denn noch immer ist Phishing und spam ein großes Problem, auf das wohl viele User reinfallen, daher kann man das ganr nicht oft genug betonen. Auch die Produkte, die oft benutzt werden wie hier paysafecard sind ja im Grunde gut und wollen das Gegenteil. Alles in allem – vorsicht ist geboten.
AW: gut dass gewarnt wird
Da kann ich dir nur zustimmen. In letzter Zeit höre ich immer häufiger davon. Oft sind die Antwaltskanzleien andere, aber der Inhalt ist immer der selbe.
Ich hoffe sehr, das niemand darauf reinfällt und finde es sehr Schade, das ein so praktisches und tolles Zahlungsmittel, wie die Paysafecard durch sowas einen schlechten Ruf bekommt.